Mostviertel
Sex mit 13-Jähriger - dritter Mann vor Gericht

- Angeklagter nach Verhandlung mit Verteidigerin
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Pauline Schauer
Knapp zwei Monate dauerte die Beziehung eines mittlerweile 21-jährigen Mostviertlers mit einer 13-Jährigen, die bereits zuvor auch sexuelle Kontakte zu anderen Männern hatte.
MOSTVIERTEL. Nachdem zwei Beschuldigte bereits verurteilt wurden, muss sich nun auch der 21-Jährige wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen vor Gericht verantworten.
Zehn bis 15 Mal habe man einvernehmlichen Sex gehabt, bestätigte der Angeklagte die Aussage Lenas (Name von der Red. geändert) gegenüber dem St. Pöltner Richter Markus Grünberger. Allerdings habe das Mädchen zunächst behauptet, bereits 14 Jahre alt zu sein. Vom Auftreten her habe Lena jedoch wie mindestens 15 oder 16 Jahre gewirkt. Er habe gewusst, dass sie noch in die Hauptschule ging, gab er zu. Er habe jedoch erst später von ihren Eltern erfahren, dass sie damals noch nicht einmal 14 Jahre war.
„Die haben mich aufgenommen, wie einen Sohn“, meinte der Mostviertler. Natürlich hätten die Eltern von der sexuellen Beziehung gewusst, der Vater habe sogar gebeten, etwas leiser dabei zu sein, wenn sie sich im Zimmer des Mädchens vergnügten. Sie hätten ihrer Tochter auch nahe gelegt, einen Gynäkologen aufzusuchen und an Verhütung zu denken, behauptete der 20-Jährige, wobei auch die beiden bereits verurteilten Männer angegeben hatten, dass die Eltern von den sexuellen Aktivitäten Lenas gewusst hätten.
Schmerzen im Genitalbereich
Zur Anzeige kam es, als das Mädchen mit Schmerzen im Genitalbereich medizinische Hilfe in Anspruch nahm und dort von den Kontakten erzählte.
Zum zweiten Vorwurf von Staatsanwältin Barbara Kirchner im Zusammenhang mit pornografischer Darstellung einer Unmündigen beteuerte der Angeklagte, man habe einvernehmlich ein entsprechendes Video hergestellt, um in einsamen Nächten wenigstens etwas zum Anschauen zu haben.
Neben der strafbestimmenden Anklage wegen des Sexualdelikts, bei dem eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren im Raum steht, lastet Kirchner dem Beschuldigten auch die Vergehen des einmal versuchten und einmal vollendeten Diebstahls an. Verteidigerin Ulrike Koller geht es vor allem darum, aufzuzeigen, dass es sich bei dem Mostviertler nicht um den typischen Sexualverbrecher handelt. Er habe sich vermutlich gar nicht vorstellen können, dass das äußerst selbstsicher auftretende, reifer wirkende Mädchen noch nicht einmal 14-Jahre alt war.
Zwei Zeugen waren der Ladung vor Gericht nicht nachgekommen, weshalb Grünberger den Prozess vorerst vertagte.




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