Hanfanbau
Verteidiger lässt die "Kilos purzeln" für 50-jährigen aus dem Bezirk Melk
BEZIRK (ip). Erfolgreich kämpfte Verteidiger Roland Schöndorfer um eine entsprechende Reduzierung von 15,9 Kilo Cannabis, die sein Mandant aus dem Bezirk Melk angebaut und teilweise verkauft haben soll. Im Prozess am Landesgericht St. Pölten rechnete ein Schöffensenat alle relevanten Möglichkeiten durch und kam auf eine Menge von 11,85 Kilo, was die mögliche Höchststrafe für den 50-Jährigen von 15 auf fünf Jahre reduzierte.
Die Angaben des Beschuldigten selbst nach einer Hausdurchsuchung im Sommer vergangenen Jahres, bei der Ermittler selbst gezogene Hanfpflanzen und konsumreifes Cannabis sicherstellten, führten nach Hochrechnungen zu einer 25-fachen Überschreitung der Grenzmenge. „Bei dieser Aussage war mir eigentlich alles wurscht“, erklärte der einschlägig vorbestrafte Mann. „Ich hab mich da komplett verkalkuliert, weil ich den ganzen Tag eing'raucht war.“ Sein Eigenbedarf habe seinen Angaben nach drei Gramm pro Tag betragen, was dem erfahrenen Richter „extrem viel“ erschien, zumal es sich um einen Zeitraum von sechs Jahren handelte.
„Jetzt rudert er zurück"
Schöndorfer versuchte, die angeklagten Kilos purzeln zu lassen, indem er etwa den Gewichtsunterschied zwischen frischen und getrockneten Pflanzen und den geringeren THC-Anteil der früheren Ernten in seine Berechnungen einfließen ließ. Staatsanwalt Karl Fischer meinte zur Aussage des Beschuldigten im Prozess: „Jetzt rudert er zurück.“ Die Anklage stützte sich jedoch auf die Aussagen des Süchtigen vor Polizei und Untersuchungsrichter und die Hochrechnungen, die sich aus den sichergestellten Produkten ergaben.
"15 Mal" zuviel Cannabis
Weder die Anklage noch die Verteidigung seien überzeugend gewesen, meinte der Richter nach dem Urteilsspruch. Es habe auf beiden Seiten Unschärfen in der Berechnung gegeben. Für die neu berechnete 15-fache Überschreitung der Grenzmenge erhielt der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren (rechtskräftig). Damit könnte er auch ein Ansuchen für einen Therapieplatz stellen, was ihm eine Inhaftierung ersparen könnte. Der Schöffensenat bezog in den Urteilsspruch das überschießende Geständnis des Mannes vor der Polizei, die Suchterkrankung und die überwiegende Selbstschädigung, wie Fischer den Drogenanbau für den Eigenkonsum nannte, als Milderungsgründe ein.
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