Landesgericht St. Pölten
Zwölfjährige bringt Schwager vor Gericht
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sowie der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung muss sich ein 22-jähriger Mostviertler am Landesgericht St. Pölten verantworten. Der Angeklagte bekannte sich zu den Vorwürfen nicht schuldig.
MOSTVIERTEL. Laut Anklage soll es nur wenige Wochen vor seiner Eheschließung im April dieses Jahres zu sexuellen Kontakten des Beschuldigten zur zwölfjährigen Schwester seiner Braut gekommen sein. Sarah (Name v.d. Red. geändert) vertraute sich einer Sozialarbeiterin an, wodurch die Ermittlungen eingeleitet wurden. In ihrer Aussage sprach Sarah von drei Vorfällen, bei denen ihr jetziger Schwager sie unter anderem zum Oralverkehr „gezwungen“ habe. Sie habe den sexuellen Übergriffen zugestimmt, zumal sie einerseits in den 22-Jährigen verliebt gewesen sei und er ihr andererseits gedroht habe, das Kind, das er gemeinsam mit ihrer Schwester hat, nicht mehr sehen zu dürfen.
Die Ehefrau des Angeklagten soll Sarah schließlich gedrängt haben, ihre Aussage zurückzunehmen, darüber hinaus gab sie an, dass es im fraglichen Zeitraum keine Situation gegeben habe, in der ihr Partner mit Sarah alleine gewesen sei. Einem Chatverkehr der Zwölfjährigen mit ihrem Vater sei jedoch zu entnehmen, dass dieser Sarah aufgefordert habe, bei der Aussage zu bleiben.
Vorwürfe von zwei weiteren Opfern
Auch die Vorwürfe von zwei weiteren Opfern, die den Mostviertler belasten, wies der Beschuldigte zurück. Dabei handelt es sich um eine 15-jährige Schülerin, die für ihren Sozialberuf ein Praktikum in der Familie des Angeklagten absolvierte. In ihrer kontradiktatorischen Einvernahme berichtete sie von regelmäßigen Übergriffen des Angeklagten, obwohl sie ihm deutlich zu verstehen gegeben habe, dass sie das nicht wolle.
Eine 21-Jährige, der sich der Beschuldigte unter falschem Namen und mit der falschen Behauptung, er habe einen „Master-Titel“, als Unterstützer in einem Schulfach anbot, soll nur wenige Tage nach dessen Eheschließung ebenfalls sexuellen Belästigungen des Mannes ausgesetzt gewesen sein.
Opfervertreterin Ulrike Koller beantragte für die Zwölfjährige eine Entschädigung in Höhe von 5.000, sowie für die Praktikantin 3.000 Euro. Ebenfalls 3.000 Euro forderte Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz für die 21-Jährige. Seiner leugnenden Verantwortung entsprechend wies der Beschuldigte alle drei Forderungen zurück.
Die vorsitzende Richterin Doris Wais-Pfeffer musste den Prozess vertagen. Im Beweisverfahren ergaben sich neue Aspekte, die eine ergänzende Aussage der Zwölfjährigen erfordern. Darüber hinaus wird der Vater des Mädchens als Zeuge geladen. Sarahs Mutter und eine weitere Schwester des Mädchens waren unentschuldigt nicht erschienen. Über sie verhängte Wais-Pfeffer eine Ordnungsstrafe von je 300 Euro. Beide werden neuerlich vorgeladen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.