Abgeschlachtet mit 36 Stichen
"Du wirst die Kinder nie mehr wiedersehen!" Diese Prophezeiung war der letzte Satz im Leben der Paola W.
LAA/KORNEUBURG (mr). Mit beeindruckender Emotionslosigkeit schilderte Wolfgang W. die Beziehung zu seiner 15 Jahre jüngeren Exfrau Paola. Wie er die gebürtige Berlinerin 2004 per Internet kennengelernt, wie sie nach der Hochzeit 2007 in Kleinschweinbarth ein Einfamilienhaus bezogen und wie sie ihm 2008 bzw. 2010 zwei Söhne geboren hatte.
Just am sechsten Hochzeitstag eröffnete sie ihm, sie wolle die Scheidung. Die Ehe wurde einvernehmlich am 18.6.2013 geschieden, vereinbart war gemeinsame Obsorge für die Kinder und ein regelmäßiges Besuchsrecht des Vaters. Die zumindest nach außen unauffällig erscheinende nacheheliche Situation lief aus dem Ruder, als die Frau die alleinige Obsorge für beide Kinder beantragte. Hintergrund war, dass sie einen neuen Partner gefunden hatte und mit den Kindern zu diesem in die Steiermark übersiedeln wollte.
Nach Zustellung des Antrages am 28.8.2013 kaufte Wolfgang W. eine Schreckschusspistole, die er mit Handschellen und einem Klappmesser in einen Rucksack packte, um am Folgetag seine Exgattin aufzusuchen, die nahe ihrer Wohnung in der Laaer Rathausgasse antraf.
Nachdem sie ihm ein längeres Besuchsrecht am Geburtstag des älteren Sohnes verweigert und überhaupt verheißen haben soll, er werde die Kinder nie mehr sehen, begann das Drama. Die Pistole warf er wegen einer Ladehemmung weg und stach mit dem Messer auf seine Frau ein. Zuerst in den Rücken, als sie sich umdrehte, in Brust und Herz und endlich in den Hals, als sie bereits reglos am Boden lag – insgesamt 36 Stiche. "Ich wollte sicher sein, dass sie tot ist, ich hatte nur noch Hass für sie übrig", so seine Begründung. Und weiter: "Sie hat mir gesagt, dass ich die Kinder nie mehr sehen werde, jetzt sieht sie sie auch nicht mehr."
Nach der Bluttat ließ er sich von einem Anwohner die mitgebrachten Handschellen anlegen.
Mit 8:0 Stimmen bejahten die Geschworenen den Mordvorsatz des Angeklagten, eine "allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung", die zu einer Verurteilung bloß wegen Totschlags geführt hätte, kam für sie nicht in Betracht.
Die für den Ehegattenmord verhängte 18-jährige Freiheitsstrafe nahm der Angeklagte an. Die damit sichtlich unzufriedene Staatsanwältin Gudrun Bischof meldete hingegen Strafberufung an.
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