Leben am Limit
Mietpreisbremse oder Heizkostenzuschuss
Steigende Wohnungsmieten, immer höher werdende Kreditkosten für Hausbesitzer und teurere Haushaltsabgaben machen das Grundbedürfnis Wohnen zu einem kostspieligen Unterfangen in der Region. Wir zeigen, wo und wie Sie sich zusätzlich Unterstützungen von öffentlichen Stellen holen können und was in Ihrem Bezirk gegen die Preisanstiege gemacht wird.
BEZIRK MISTELBACH. Steigende Wohnungsmieten, immer höher werdende Kreditkosten für Hausbesitzer und teurere Haushaltsabgaben machen das Grundbedürfnis Wohnen zu einem kostspieligen Unterfangen in der Region. Wir zeigen, wo und wie Sie sich zusätzlich Unterstützungen von öffentlichen Stellen holen können und was in Ihrem Bezirk gegen die Preisanstiege gemacht wird.
Gerasdorf beschloss im Herbst 2022 ein Entlastungspaket für seine Bürgerinnen und Bürger. Zum einen konnte man dank der Errichtung einer eigenen Kläranlage, die Kanalbenützungsgebühr um fünf Prozent senken. Weiters wurde der Heizkostenzuschuss der Gemeinde in Höhe von 200 Euro pro Haushalt verlängert. Wer sich für eine Photovoltaikanlage entscheidet, darf mit einem Zuschuss bis zu 300 Euro rechnen. Den Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem unterstützt Gerasdorf mit 500 Euro.
In der Bezirkshauptstadt bekommen Menschen, die Gemeindehilfe beziehen, auch einen Teuerungsausgleich, der in diesem herausfordernden Jahr angehoben wurde. "Als Gemeinde bestreiten wir aber ohnehin schon 50 Prozent der Sozialhilfe, denn diese müssen eben auch die Kommunen stellen", erklärt Mistelbachs Bürgermeister Erich Stubenvoll. Für die meist knappen Gemeindebudgets stellen die erhöhten Energiekosten selbst eine große Herausforderung dar.
Wohnzuschuss & Wohnbeihilfe
Wenn die monatlichen Kosten für das Wohnen den finanziellen Rahmen übersteigen, steht mit dem Wohnzuschuss bzw. der Wohnbeihilfe eine finanzielle Unterstützung des Landes Niederösterreich zur Verfügung. Dieser Zuschuss wird für ein Jahr gewährt und muss nicht zurückbezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses ist variabel und unter anderem abhängig vom Familieneinkommen und der Höhe der Rückzahlungsverpflichtungen.
Voraussetzungen:
Für den Erhalt der Beihilfe ist es erforderlich, dass der Antragssteller entweder in einer geförderten Wohnung (z.B. Genossenschaftswohnung) wohnt oder eine Förderung des Landes Niederösterreich für die Errichtung oder Sanierung eines Eigenheims erhält, die noch zurückbezahlt wird. Einen Antrag auf Förderung können natürliche Personen, die österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte sind, einbringen. Die antragstellende Person und dessen Ehepartner/ Lebenspartner müssen in der geförderten Wohnung bzw. im geförderten Eigenheim den Hauptwohnsitz begründet haben.
Anhebung der blau-gelben Subjektförderung (Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe)
In der aktuellen Situation, die durch die Teuerung von Energiepreisen, aber auch von Lebensmittelpreisen gekennzeichnet ist, sollen besonders die sozial schwächeren NÖ Landesbürger unterstützt werden. Das erfolgreiche Fördermodell des Wohnzuschusses bzw. der Wohnbeihilfe ist gerade deshalb geschaffen worden, um diesem Ansinnen – schnell, unbürokratisch, bedarfsgerecht und sozial treffsicher helfen zu können – Rechnung zu tragen. Dabei wird ein Zuschuss zum monatlichen Wohnungsaufwand geleistet, dessen Höhe durch das Einkommen, die Familiensituation und der Wohnungsgröße bestimmt wird. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigte einer geförderten Wohnung, eines geförderten Wohnheimes oder eines geförderten Eigenheimes.
Damit Bezieher mit geringem Einkommen durch gesetzliche/vertragliche Pensions- bzw. Einkommenserhöhungen im Folgejahr nicht ihren Wohnzuschuss / ihre Wohnbeihilfe durch Überschreitung der jeweiligen Einkommensgrenze teilweise oder gar zur Gänze verlieren, werden die Einkommensgrenzen entsprechend nach oben angepasst werden. Gleichzeitig hat diese Maßnahme auch eine Erhöhung des jeweiligen Betrages des Wohnzuschusses bzw. der Wohnbeihilfe zur Folge.
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