SPENDEN AN DEN SSC AB SOFORT STEUERLICH ABSETZBAR!
Nach der erforderlichen und erfolgreichen, dreijährigen sozialen Tätigkeit des SCHWARZATALER SOCIAL CLUBS wurde mit Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 21. September 2015 gemäß §4a Abs. 2 Z.3 lit. a bis c, EStG offiziell bestätigt, dass dem Ansuchen des SSC um Spendenbegünstigung stattgegeben wurde.
Das heißt, dass alle Spenden, die ab 21.9.2015 an den SCHWARZATALER SOCIAL CLUB getätigt werden, vom Spender steuerlich absetzbar sind. Die bezughabende Registrierungsnummer am Finanzamt Wien ist SO 2549
Kriterien für die Absetzbarkeit:
• Aufbewahrung der Original-Belege
• Bei Überweisungen oder Bareinzahlungen den Einzahlungsbeleg, bei Daueraufträgen/Kreditkartenabbuchungen den betreffenden Kontoauszug. Der Beleg dient als Nachweis über Ihre Spendentätigkeit.
• Nur jene Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich angeführt ist. Bitte darauf zu achten, dass Name bzw. Firmenname korrekt am Beleg zu lesen sind.
• Das Limit für die absetzbare Spendenhöhe beträgt maximal 10% des Einkommens des laufenden Jahres.
• Die Summe der Spenden können somit am Jahresende beim Jahresausgleich (ArbeitnehmerInnenveranlagung) geltend gemacht werden.
Allgemeine Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.