Angeklagter drehte auf Polizeiwache durch

GLOGGNITZ, BEZIRK. Hauptsächlich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung musste sich ein junger Mann aus dem Bezirk in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten. Dem 25jährigen wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, alkoholisiert Auto gefahren zu sein, dabei einen Auffahrunfall verursacht und Fahrerflucht begangen zu haben. Nachdem ihn die Polizei kurz darauf ausgeforscht hatte, soll der Mann im Polizeigebäude in Gloggnitz einen Beamten angegriffen und verletzt haben.
Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht "schuldig", gab aber auch gleich an, dass er sich an nichts mehr erinnern könne, da er betrunken gewesen sei. "Was da auf der Polizei in mich gefahren ist, versteh ich selbst nicht", sagte er zu einem der Polizeibeamten beim Prozess.
Er sei mit Kollegen nach der Arbeit um Mitternacht aufs Parkfest gegangen und eigentlich wollte man dann in der Firma schlafen. "Ich weiß überhaupt nicht, wie ich mit dem Auto nach Gloggnitz gekommen bin". Auch an den Unfall könne er sich nicht erinnern.
Der Angeklagte dürfte auf der Umfahrung Gloggnitz in ein vor einer roten Ampel stehendes Auto gefahren sein. Er beging nach dem Unfall Fahrerflucht, doch der andere Lenker konnte sich das Kennzeichen merken und der Polizei mitteilen. Diese sah bald darauf einen Wagen ohne Kennzeichen fahren, auf den die Beschreibung passte. Die Beamten konnten den Angeklagten nach zwei Anhalteversuchen stoppen und fanden die Kennzeichen auf der Rückbank. Der Mann soll sich zu einem Alkotest auf der Wache bereit erklärt haben. Dort soll er, laut Beamtenaussage, aber plötzlich sein Handy vermisst haben und aus dem Zimmer gerannt sein. Als man ihm erklärte, dass das als Verweigerung des Alkotests gewertet wird, dürfte der Angeklagte ausgerastet sein. Er soll einen Beamten ins Gesicht geschlagen haben. Anschließend dürften beide über die Treppe nach unten gefallen sein, wobei sich der Polizist beide Daumengelenke prellte. Der 25jährige sei nur mit Hilfe des zweiten Beamten und Handschellen ruhig zu stellen gewesen, bis die Rettung kam.
Das Urteil, fünf Monate bedingt und eine Geldstrafe, ist nicht rechtkräftig.

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