Bezirk Neusiedl - neues Urteil!
Gefängnis für Onkel nach Missbrauch an Nichte
Jener Onkel, der seine 12-jährige Nichte sexuell missbraucht hat, wie der "Oberste Gerichtshof" bestätigte, stand nun wieder vor einem Schöffensenat in Eisenstadt. Urteil in diesem Prozess: 2 Jahre und 8 Monate Gefängnis sowie Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld.
BEZIRK NEUSIEDL AM SEE. Das war jetzt der dritte Prozesstag für den inzwischen pensionierten "Hauswerkmeister" der Wiener Justizvollzugsanstalt Josefstadt. Wie berichtet, bestritt der 61-jährige Onkel bei seiner ersten Verhandlung vor rund einem Jahr sämtliche Missbrauchsvorwürfe.
"Einvernehmlicher Sex" mit Nichte
Erklärte damals sogar, von dem Mädchen bedrängt worden zu sein. Gestand auf Nachfragen des Senats dann aber doch einen "einmaligen Sex", der allerdings "einvernehmlich stattgefunden hat". Zudem wäre seine Nichte schon 16 Jahre alt gewesen.
Liebesbotschaften als "Waschbär"
Der Mann, der Liebesbotschaften an sein "Mauserl" mit „Viele Bussis dein Waschbär*“ oder "„Es liebt dich dein Waschbär*!“ (*Kosename wegen seines Bauchansatzes) zeichnete, beharrte stets auf seiner Unschuld. Sei er doch lediglich ein "väterlicher Freund" gewesen.
Von "Fusserln", Fummeln, Küssen, Petting, Geschlechtsverkehr usw. könne keine Rede sein. Das behauptete der Angeklagte auch an seinem 2. Verhandlungstag im Mai 2023 und stellte alle diesbezüglichen Vorwürfe stets vehement in Abrede.
Oberste Gerichtshof bestätigte Missbrauch
Nützte nichts. Der Schöffensenat verurteilte den Mann damals zu 3 Jahren Haft und 10.000 Euro Schmerzensgeld. Ein Spruch, der nach Berufung durch den Verteidiger des Beschuldigten den "Obersten Gerichtshof" beschäftigte. Dieses höchste Justiz-Gremium bestätigte nach Prüfung der komplexen Causa die Verurteilung bezüglich "schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen". Somit erwuchs dieser Spruch in Rechtskraft.
Nicht so beim Vorwurf zum "Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses". Dieser Punkt musste deshalb jetzt vor einem neu zusammengesetzten Schöffensenat unter der Leitung von Dr. Karin Lückl verhandelt werden. Ebenso das Strafausmaß der 1. Instanz. Dies nützte der Verteidiger des Angeklagten, um die Höhe der voriges Jahr ausgesprochenen Strafen zu hinterfragen und ein milderes Urteil einzufordern. Dem kam das Landesgericht in Eisenstadt nicht wirklich nach.
2 Jahre und 8 Monate Gefängnis
Zwar wurde der Beschuldigte vom "Autoritäts-Missbrauch" freigesprochen, jedoch fiel die Strafe nicht wesentlich geringer aus. Das nunmehrige Urteil lautet: 2 Jahre und 8 Monate Gefängnis, der Schmerzensgeldbetrag von 10.000 Euro hingegen wurde bestätigt. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Rechtsanwalt des Pensionisten berief sich auf drei Tage Bedenkzeit. Spruch daher nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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