Zeugen aus dem Nordburgenland verschlafen Prozess
Mutter und Tochter als Drogendealerinnen
![Mutter (2.v.r) und Tochter (2.v.l.) auf dem Weg zu ihrem Drogenprozess. | Foto: Gernot Heigl](https://media04.meinbezirk.at/article/2024/05/23/1/39928211_L.jpg?1716489354)
- Mutter (2.v.r) und Tochter (2.v.l.) auf dem Weg zu ihrem Drogenprozess.
- Foto: Gernot Heigl
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Normalerweise toll, wenn Mutter und Tochter etwas gemeinsam unternehmen. Nicht aber in diesem Fall - ging es hier doch um Drogenhandel. Und einen Prozess, der vertagt werden musste, weil Zeugen verschlafen haben...
NORDBURGENLAND. Da griff sich die Richterin auf den Kopf, konnte sie nicht glauben, was sie vom angeklagten "Fräulein" gehört hatte, nach dem sie geladene Zeugen per Lautsprecher in den Saal 8 des Landesgerichtes Eisenstadt aufgerufen hatte. "Ich habe sie in der Früh angerufen. Da haben sie mir gesagt, dass sie verschlafen haben und nicht kommen werden!"
Zeugen haben verschlafen
"Dann lass' ich sie mit der Polizei vorführen!", warf die Vorsitzende ein. Als sie aber erfuhr, dass sie wahrlich weit weg wohnhaft sind und das den Zeitrahmen sprengen würde, forderte sie vom angeklagten "Fräulein" die Nummern und rief die beiden säumigen Burschen an. Da keiner abhob, verhängte sie wegen unentschuldigtem Fernbleiben eine Ordnungsstrafe von je 200 Euro.
Statt der Burschen, die als Drogendealer und Verkäufer für Mutter (Mitte 40) und Tochter, volljährig, beide Nordburgenländerinnen, fungierten, nahm ein Kriminalist im Zeugenstand Platz. "Am ersten Prozesstag meinte das Fräulein, dass in ihrer Aussage einiges nicht richtig niedergeschrieben worden sei!", erläuterte Richterin Mag. Gabriele Nemeskeri. "Alle Aussagen kamen von der Beschuldigten. Deshalb wissen wir, dass es drei Drogenkäufe gegeben hat. 450 Gramm, 250 Gramm und 50 Gramm, somit insgesamt 750 Gramm!"
"2 Dekagramm für Mama"
"Zudem gab es eine anonyme Anzeige beim Bundeskriminalamt, dass bei den beiden Frauen Drogen gebunkert und abgepackt werden!", so der Polizist. "Weiters gab sie zu, wöchentlich 20 Gramm an zwei Abnehmer verkauft zu haben, Namen der Kunden wollte sie nicht nennen. Auch konnten wir Handy-Chats auswerten, in denen die Tochter bei einem Drogendealer nachfragte: 'Hast du 2 Dekagramm für meine Mama'. Solche Nachrichten finden sich mehrmals auf dem Mobiltelefon!"
Richterin: "Das Fräulein meinte in ihrer Befragung, sie habe nur 2 Mal an ältere Herren Cannabis verschenkt und nichts verkauft!" "Das hat sie bei uns anders erzählt. Ihre Erklärung, warum sie alles, also auch den Verkauf zugegeben hat, war, dass sie mit all dem abschließen möchte. In ihrer Einvernahme hat sie ja auch ihre Mutter belastet!" Der Exekutivbeamte berichtete weiters, dass bei einer Hausdurchsuchung auch Aufzeichnungen über Drogengeschäfte gefunden worden sind.
Märchen um "kaputten Drucker"
Die beschuldigte Mama sprach ebenso von "falscher Protokollierung" und nicht durchgeführten Korrekturen bei der polizeilichen Niederschrift, obwohl sie jede einzelne Seite unterschrieben hatte. Brachte in ihrer Verantwortung dann einen kaputten Drucker ins Spiel und, dass sie die Seiten nicht wirklich genau durchgelesen hat.
Der zuständige Kriminalist sagte daraufhin als Zeuge in Richtung der angeklagten Mama: "So hat das nicht stattgefunden. Sie haben alles in Ruhe gelesen und auf einer Seite sogar eine Korrektur vorgenommen. Und nein, es gab keinen kaputten Drucker!"
Kurz darauf wurde die Verhandlung mit neuerlicher Ladung der säumigen Zeugen vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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