Neusiedl-Weiden
Repowering-Projekt landet beim Bundesverwaltungsgericht

- Schon seit Jahren macht „Alliance For Nature“ (AFN) die UNESCO und ICOMOS-International auf die Beeinträchtigungen und die drohenden Gefahren für die grenzüberschreitende „Kulturlandschaft Fertő/Neusiedler See“ aufmerksam.
- Foto: Alliance for Nature
- hochgeladen von Sandra Koeune
Am Montag, dem 18. September findet im Bundesverwaltungsgericht in Wien das Beschwerdeverfahren bezüglich des Windparks Neusiedl-Weiden Repowering statt.
WEIDEN. Der Windpark Neusiedl-Weiden soll künftig mehr Leistung bringen. Geplant ist es, die 44 bestehenden Windräder durch 23 neue Anlagen zu ersetzen, diese hätten dann eine Leistung von 121,8 Megawatt statt 79,2 Megawatt. Jedoch sollen auch 14 Anlagen rund 244 Meter hoch werden. Die Pläne wurden in der Umweltverträglichkeitserklärung im März 2023 als umweltverträglich bewertet und bekamen vonseiten der Behörde einen positiven Bescheid ausgestellt. Gegen diesen Bescheid wurde von der Umweltschutzorganisation Alliance for Nature (AFN) Beschwerde eingelegt. Die AFN warnt bereits seit Jahren vor Beeinträchtigungen für die UNESCO Welterbestätte Fertö-Neusiedler See und fordert einen effektiveren Schutz des Neusiedler Sees.
Termin-Kollision
Wie berichtet, hat der Einsatz der Umweltorganisation zur Folge, dass im Oktober eine „Advisory Mission“ an den Neusiedler See entsendet wird. Diese wird vermutlich auch das Repowering-Projekt in Neusiedl-Weiden prüfen. Bereits am Montag wird das Repowering-Projekt Thema im Bundesverwaltungsgericht in Wien sein. Die Verhandlung kommt jedoch für Christian Schuhböck von der AFN zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Denn Schuhböck befürchtet, dass das Gericht "Grünes Licht" für das Projekt geben könnte, bevor die UNESCO-Mission ihr Ergebnis präsentiere. Aus diesem Grund beantragt Schuhböck, dass das Verfahren vorläufig ausgesetzt wird, bis die Beratungskomission der UNESCO abgeschlossen ist.
Grenzüberschreitende Auswirkung
Zudem ist die AFN der Meinung, dass für das Repowering-Projekt eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß Espoo-Konvention vonnöten sei. „Die Sichtachsen und das Landschaftsbild werden durch das Projekt über die Grenzen hinaus gestört", erklärt Schuhböck. Das Espoo-Übereinkommen verpflichtet Staaten bei Projekten, die voraussichtlich erhebliche grenzüberschreitende nachteilige Umweltauswirkungen haben, die betroffenen Vertragsparteien zu notifizieren und bei diesen Projekten eine UVP durchzuführen.



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.