Schießunfall in Nickelsdorf
Schütze drohen bis zu zwei Jahre Haft
Wie Oberst Michael Bauer, Sprecher des Bundesministeriums für Landesverteidigung, soeben mitgeteilt hat, liegt nun das endgültige Untersuchungsergebnis des Bundesheeres zum Schießunfall in Nickelsdorf, bei dem ein 19-jähriger Milizsoldat schwer verletzt wurde, vor.
NICKELSDORF. Demnach dürften die Burschen mit ihren Dienstwaffen gespielt und aufeinander gezielt haben. Dies habe auch die Befragung des Schützen ergeben.
"Strikt verboten"
„Die Soldaten haben die Waffe unbefugt herausgenommen, sie haben sogenannte Übungen gemacht damit, was also während des Einsatzes streng und strikt verboten ist“, erklärte Bauer. Die beiden hätten so lange geladen, entladen und wieder geladen, bis sie nicht mehr gewusst hätten, welchen Zustand die Waffe gehabt habe.
Die zwei Soldaten hätten dann auch gegenseitig mit der Waffe aufeinander gezielt, so Bauer. Der Schütze habe bei seiner Befragung auch angegeben, dass er wisse, dass das ausdrücklich verboten gewesen sei und, dass er auch während seiner Ausbildung mehrmals darauf hingewiesen worden sei. „Er hat es aber dennoch gemacht“, so Bauer.
Verletzter wieder auf den Beinen
Dem verletzten Soldaten gehe es den Umständen entsprechend gut, sagte der Ministeriumssprecher. Er sei auch schon wieder auf den Beinen, könne einige Schritte in seinem Zimmer im Spital machen und auch schon wieder essen.
Er war im Brust- bzw. Bauchbereich getroffen worden, als sich aus der Dienstpistole seines 20-jährigen Kameraden ein Schuss löste.
Bis zu zwei Jahre Haft
Nun entscheide die Staatsanwaltschaft, wie es mit dem 20-jährigen Schützen weitergeht. Petra Bauer von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt bestätigte dies am Freitag und erklärte, dass die Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Körperverletzung derzeit noch andauern. Dem Schützen drohe bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
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