Rat & Tat bei Rechtsfragen
Wenn ein lieber Angehöriger stirbt, werden seine Besitztümer aufgeteilt. Das Erbrecht tritt in Kraft.
Unter Erbrecht werden alle Vorschriften verstanden, die die Rechtsnachfolge das Vermögen betreffend eines Verstorbenen regeln.
Erbe wird jemand entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund einer letztwilligen Verfügung. Grundsätzlich kann nach österreichischem Recht jeder selbst regeln, was nach ihrem oder seinem Tod mit seinem oder ihrem Vermögen zu geschehen hat (Testierfreiheit). Für den Fall, dass der Verstorbene keine Regelung getroffen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Es gibt das eigenhändige Testament und das fremdhändige Testament. Beim eigenhändigen Testament muss der gesamte Text von dem Testamentsverfasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden, wobei die Unterschrift am Ende des Textes erfolgen muss. Zeugen sind für das eigenhändige Testament nicht notwendig. Bei fremdhändigen Testamenten muss der Erblasser nicht nur eigenhändig unterschreiben, sondern eigenhändig, also handschriftlich, hinzuschreiben, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält. Der Testamentsverfasser muss darüber hinaus das Testament vor drei Zeugen unterfertigen. Die Errichtung eines Testamentes ist oftmals kompliziert und sollte daher mit einem Notar oder Rechtsanwalt besprochen werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.