Familienbonus richtig beantragen
Statt erhoffter Gutschrift kann es satte Rückforderungen geben
OÖ. Die Arbeiterkammer Oberösterreich warnt bei der Arbeitnehmerveranlagung. Wenn man beim Arbeitgeber den Familienbonus Plus beantragt, muss man das zwingend ein zweites Mal auch bei der Arbeitnehmerveranlagung machen. Übersieht man das, kommt statt einer Gutschrift eine Rückforderung des Familienbonus heraus. AK-Präsident Johann Kalliauer rät: „Beim Steuerausgleich unbedingt den Bonus ein zweites Mal beantragen. Und wenn man schon eine Nachforderung bekommen hat, innerhalb eines Monats...