Förderungen
Am 32. Dezember ist es zu spät

ÖAAB-Bezirksobmann Max Oberleitner mit Lehrling Verena Killinger. Wie viele Jugendliche hätte auch Verena auf die Beantragung ihrer Förderansprüche vergessen, wenn wir nicht nochmals beim Fotografieren die Antragsformulare durchbesprochen hätten. Verena arbeitet am Gemeindeamt Schwertberg. Für ihre Berufsschulzeit in Gmunden kann sie die Fernpendlerbeihilfe des Landes OÖ. und die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge beantragen – macht trotz Lehrlingsfreifahrt rund 100 Euro Förderung aus. Außerdem erhält Verena noch 400 Euro Negativsteuer durch die Arbeitnehmerveranlagung.
 | Foto: Max Oberleitner
  • ÖAAB-Bezirksobmann Max Oberleitner mit Lehrling Verena Killinger. Wie viele Jugendliche hätte auch Verena auf die Beantragung ihrer Förderansprüche vergessen, wenn wir nicht nochmals beim Fotografieren die Antragsformulare durchbesprochen hätten. Verena arbeitet am Gemeindeamt Schwertberg. Für ihre Berufsschulzeit in Gmunden kann sie die Fernpendlerbeihilfe des Landes OÖ. und die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge beantragen – macht trotz Lehrlingsfreifahrt rund 100 Euro Förderung aus. Außerdem erhält Verena noch 400 Euro Negativsteuer durch die Arbeitnehmerveranlagung.
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OÖ. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schöpfen mögliche finanzielle Unterstützungen aus Unwissenheit nicht aus. Der OÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB im Bezirk Perg hat sich seit vielen Jahren zum Ziel gesetzt, besonders auf wichtige Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen, die nur mehr bis 31. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden können. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es auf den Eingangsstempel der Behörden ankommt – das heißt, wer Anträge postalisch verschickt, muss mehrere Tage Postweg einkalkulieren. ÖAAB-Bezirksobmann Bürgermeister Max Oberleitner: „Neben der Durchsetzung unserer politischen Ziele steht die Service-Information zu wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt der Arbeit des ÖAAB.“ Folgende Förderungen können bis 31. Dezember 2018 beantragt werden:

Fernpendlerbeihilfe

Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich für das Pendeljahr 2017
Alle oberösterreichischen Arbeitnehmer, die vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsplatz eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 Kilometer zurücklegen, erhalten je nach Entfernung zwischen 168 und 325 Euro. Wenn eine Jahreskarte des OÖ. Verkehrsverbundes erworben wird, gibt es einen Öko-Bonus in der Höhe eines 30-prozentigen Zuschlages. Das steuerpflichtige Einkommen darf im Beantragungsjahr 26.000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 2.600 Euro. Die Antragstellung ist auch online auf ooe.gv.at möglich. Das Land Oberösterreich gewährt diese Beihilfe, trotz Freifahrtmöglichkeit, auch Lehrlingen und Praktikanten, wenn die Arbeitsstätte oder die Berufsschule mehr als 25 Kilometer vom Wohnsitz entfernt liegen.

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

Lehrlinge, die nicht unentgeltlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten für Wegstrecken bis 10 Kilometer 5,10 Euro pro Monat bzw. bei über 10 Kilometern Entfernung 7,30 Euro pro Monat an Fahrtenbeihilfe. Anträge für 2017 sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem „Beih94-Formular“ beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

Schul- und Heimbeihilfe des Bundes

Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Es gibt einen Grundbetrag von 1.130 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.
Bereits ab der neunten Schulstufe kann man beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule Heimbeihilfe beantragen, wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind und der Schüler oder die Schülerin deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Als unzumutbar gelten Wegzeiten über zwei Stunden. Es gibt einen Grundbetrag von 1.380 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird. Diese kann unter www.schulbeihilfenrechner.at errechnet werden. Sobald eine Heimbeihilfe gewährt wird, erfolgt ohne eigenen Antrag zusätzlich eine automatische Auszahlung der Fahrtkostenbeihilfe in der Höhe von jährlich 105 Euro. Antragstellung für das laufende Schuljahr bis 31.12.2018 unter schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at

Arbeitnehmerveranlagung

Bis 31. Dezember kann man noch rückwirkend für das Arbeitsjahr 2013 den so genannten „Steuerausgleich“ durchführen. Vor allem für Pendler, Familien, bei Weiterbildungen oder für Personen mit hohen Krankheitskosten gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung bares Geld zu holen. Auch Lehrlinge und Geringverdiener haben die Möglichkeit auf eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen! Abwicklung via finanzonline.at oder mittels des Formulars „L1“ beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Sanierungsscheck für thermische Sanierungen

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind und die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent führen. Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2018 und dem 30.06.2020 erfolgen. Anträge können bis zum 28.02.2019 gestellt werden, also über den 31. Dezember 2018 hinaus. Es empfiehlt sich trotzdem noch rasch zu handeln, da es die Förderung nur gibt, so lange Budgetmittel vorhanden sind. Mehr Informationen auf sanierungsscheck18.at

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