Steuerausgleich
Familienbonus statt Kinderfreibetrag
Die Arbeitnehmerveranlagung ist vermutlich nicht das spannendste Thema, kann aber immerhin bares Geld bringen.
OÖ. Steuern zahlen, senken und erhöhen sind leidige Themen, welche die meisten mit der Politik assoziieren. Jedoch kommt man nicht umhin, sich damit zu befassen, um sein Geld zurückzubekommen.
Stichwort Steuerausgleich: Seit 2016 führt zwar das Finanzamt eine Arbeitnehmerveranlagung automatisch durch, wenn man nicht selbst bis Juni tätig wurde. Dennoch empfiehlt die Arbeiterkammer Oberösterreich, den Steuerausgleich selbst zu beantragen, da das Finanzamt nur bekannte Aufwendungen berücksichtigen kann.
Via Formular oder Online beantragen
Beantragt wird die Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt via Formular oder online unter finanzonline.bmf.gv.at. Für die Einreichung des Steuerausgleichs hat man grundsätzlich fünf Jahre Zeit, Stichtag ist dabei der 31. Dezember.
Auch jene, die keine Lohnsteuer bezahlen, haben Anspruch auf die sogenannte Negativsteuer. Dies kann bei Lehrlingen oder Teilzeitbeschäftigten vorkommen, deren Einkommen unter der Steuergrenze von 12.000 Euro liegt. Das bedeutet, sie erhalten 50 Prozent, aber maximal 400 Euro jährlich, der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurück.
Kinder und der Steuerausgleich
Seit 2019 entfällt der Kinderfreibetrag und damit die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Stattdessen wurde der Familienbonus eingeführt. Für jedes Kind, für das die Familienbeihilfe zusteht, beträgt der Familienbonus 125 Euro pro Monat bis zur Volljährigkeit und ab dann 41,68 Euro pro Monat.
Die Arbeiterkammer OÖ unterstützt bei Fragen und hat nähere Informationen zum Steuerausgleich auf der Homepage unter ooe.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/index.html
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