Rauchverbot ab 1.November
"Der Umgebungslärm wird ein Problem"
Mit 1. November tritt das vieldiskutierte Nichtrauchergesetz in der Gastronomie in Kraft.
BEZIRK (EP). Das Rauchverbot ist da, einige Gastronomen im Bezirk haben das Qualmen bereits seit Längerem nicht erlaubt. Im Gasthaus Muschitz in Markt St. Martin darf im Gasthaus und im Speisesaal bereits seit Jahren nicht mehr geraucht werden, ab 1. November fällt nun auch das Rauchen in einem kleinen Nebenraum weg. Wirt Muck erinnert sich. "Es gab damals einige Diskussionen mit Gästen, am Anfang waren minimale Einbußen da."
Investitionen
Er habe in den Nichtraucherschutz einiges investiert. "Das ärgert mich, man hätte gleich ein allgemeines Rauchverbot machen sollen." Auch im Gasthaus Schlögl darf seit Juni nicht mehr geraucht werden. "Der Auslöser war, dass wir angezeigt wurden. 90 Prozent der Gäste haben das Verbot positiv aufgenommen." Erst vor acht Jahren hat Wirtin Irene Dragschitz viel Geld in den Nichtraucherschutz investiert, geraucht darf in Zukunft auf der Terrasse werden. Aus gutem Grund gibt es im Gasthaus Domschitz seit Mai kein Rauchen mehr, auch hier gab es eine Anzeige. "Mir ist die Entscheidung nicht schwer gefallen, da wir in erster Linie ein Restaurant sind. Der Stammtisch ist halt abends jetzt nicht mehr so gut besetzt", so Wirt Tamas Jagodics.
Umgebungslärm
Während Veranstaltungen oder größeren Festen wird im Garten ein Raucherplätzchen hergerichtet. "In Ungarn darf bereits seit zehn Jahren nicht mehr geraucht werden und es stellte nie ein Problem dar. Auch die Angestellten sind nicht mehr der schlechten Luft ausgesetzt." Rainer Haspel betreibt in Stoob-Süd ein Nachtlokal, er glaubt, dass die Umstellung einigen seiner Gäste schwer fallen wird. "Ich finde schon, dass jeder Gastronom selbst entscheiden sollte, ob in seinem Lokal geraucht werden darf." Klaus Schnabl vom Restaurant "Habe d`Ere" und den Nachtlokalen Subway und Legendary glaubt, dass die neue Gesetzeslage für Nachtlokale schwieriger wird. "Das Problem ist, dass es mehr Lärm geben wird vor den Lokalen, weil sich die Raucher draußen aufhalten werden. Und für den Umgebungslärm ist der Wirt mitverantwortlich. Wir werden ab 1. November außerdem keine Zigaretten mehr in den Lokalen verkaufen, das ist unser stiller Protest. Außerdem verstehe ich nicht warum Trafiken vom Rauchverbot ausgenommen sind."
Umsatzeinbußen
Wirtschaftskammer-Vizepräsident und Gastronom Paul Krail versteht das Gesetz aufgrund des Nichtraucherschutzes, trotzdem befürchtet er starke Umsatzeinbußen. "Viele Gäste kommen zum Kaffee trinken und da darf die gewohnte Zigarette nicht fehlen. Oder bei größeren Feiern, wenn alle gemeinsam an die Bar gehen um etwas zu trinken. Einen Teil des Geschäftes werden wir verlieren." Auch seine rauchenden Gäste sind skeptisch. "Wir werden zwar weiter ins Gasthaus gehen, sehen aber das Rauchverbot als Eingriff in die persönliche Freiheit. Die Wirte sollten selbst entscheiden können, teilweise wurde viel in den Nichtraucherschutz investiert", so Sandor Kulman und Isi Prattinger.
Kein Diskussionsthema
Günter Kurz vom gleichnamigen Sporthotel ist aus vielen Gründen Befürworter des Rauchverbots. "Ich sehe die Chancengleichheit für alle Gastronomiebetriebe gegenüber Gästen, auch für die Mitarbeiter wird es vorteilhafter. In vielen Ländern ist das Rauchverbot eine normale Situation – in absehbarer Zeit wird dies auch bei uns kein Diskussionsthema mehr sein. Wir sind in beiden Hotels seit längerer Zeit rauchfrei, die Reaktion der Gäste war größtenteils positiv. Umsatzeinbußen konnten wir nicht registrieren – bei Nachtlokalen könnte sich dies aber bemerkbar machen. Wir machen in Zukunft für die Raucher im Freien Plätze."
ZUR SACHE:
Geltungsbereich: Das Rauchverbot umfasst Räume, in denen Speisen oder Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden sowie in Gastronomiebetrieben alle den Gästen zur Verfügung stehenden Bereiche.
Vereine: Übt man gastronomische Tätigkeiten auf Vereinsbasis aus, gilt das Rauchverbot ebenfalls. Festzelte: das Rauchverbot gilt auch hier.
Ausnahmen: Ausgenommen sind nur Freiflächen (Gastgärten, Terrassen, Lauben) die nicht vollständig von allen Seiten umschlossen sind.
Zigarettenverkauf: Wirte dürfen trotzdem noch Zigaretten verkaufen, allerdings mindestens zehn Prozent über dem Kleinverkaufspreis.
Kontrollen: Hier gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Ansätze. Permanente Kontrollen soll es im Burgenland offenbar nicht geben, Anzeigen wird man aber weiter nachgegangen.
Strafen: Raucher müssen mit bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 1.000 Euro Strafe rechnen. Wirte, die rauchende Gäste dulden, mit bis zu 2.000 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 10.000 Euro.
Anrainerbeschwerden: Laut Gewerbeordung haftet der Betreiber des Lokals für Stör- oder Lärmbelästigungen.
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