Eklat im Bezirk Oberpullendorf
Gebüsch-"Pinkler" mit Baseballschläger attackiert
Verdammt. Der Drang der Notdurft macht sich bemerkbar. Weit und breit kein WC. Aber, da vorne ein Kiosk. Ein Gebüsch. Hurra. Also nichts wie hin. Schnurstracks zum „Erlösungs-Örtchen“. Und dann - endlich... Doch mitten in diese „Erleichterung“ platzt ein Störenfried. Schreit den Frischluft-Pisser aus dem Auto an: „Schleich di, du...!“ Steigt aus, packt einen Baseballschläger und attackiert den verdutzten Urinierer: „Ich schlag dir den Schädel ein!“ Seine „Hosentür“ schließend, stolpert der angsterfüllte Mann davon und flüchtet zur Polizei. Erstattet Anzeige wegen gefährlicher Drohung. Im Landesgericht Eisenstadt dann der Showdown. Baseballschläger-Junkie vs „Gebüsch-Pinkler“. Ein Wendehals-Prozess mit erstaunlichem Ausgang und einer genialen Richterin!
BEZIRK OBERPULLENDORF. Der Täter, Ende 40, selbständig, erklärte sich mit Nachdruck für „nicht schuldig!“ Lässt seine Attitüde Bände sprechen. Fühlt sich ungerechtfertigt beschuldigt. Untermauerte seine „Lämmchen-Mine“ mit schulterzuckender Gestik. Zeigte mit seinem unfreundlich wirkenden Gehabe, was er von diesem Prozess hält. Nämlich eindeutig - nichts. Empfand es obendrauf als Frechheit, dass er hier auf der Anklagebank sitzen muss. Wo er doch nicht einmal einer Fliege etwas zuleide tun kann...
Richterin: "Horchen sie mir zu!"
Angewidert, weil er Fragen beantworten muss, fiel er der Richterin im Saal 7 permanent ins Wort. Bis Mag. Karin Knöchl der Kragen platzte. „HORCHEN SIE MIR ZU UND LASSEN SIE MICH AUSREDEN!“ Barsch. Eindeutig. Unmissverständlich. Da machte der kleine Mann plötzlich große Augen. Und hielt den Mund. Endlich...
Peinliches Schweigen
Das Opfer, Mitte 30, betrat den Zeugenstand. „Ich war spazieren. Gegen 8 Uhr früh. Da kam ich bei einem Kiosk vorbei. Dort bin ich dann abgebogen und zur Rückseite gegangen!“ „Was haben sie dort gemacht?“ „An der Hose herumgezupft!“ „Bei der Polizei haben sie gesagt, weil sie am Handy etwas nachschauen wollten. Sie sind hier vor Gericht. Ich weise sie nochmals darauf hin, dass sie als Zeuge die Wahrheit sagen müssen. Also, was haben sie dort gemacht?“ Peinliches Schweigen.
"Ich musste wirklich dringend!"
Wenngleich allen Anwesenden im Saal klar war, was „passiert“ ist, half die Richterin: „Haben sie sich dort erleichtert?“ „Ja, Frau Rat. Ich musste wirklich dringend! Ich habe dort ins Gebüsch uriniert.“ „Und was ist dann passiert?“ „Plötzlich stoppte ein Auto. Aus dem geöffneten Fenster schrie ein Mann ,Hau ab. Sofort. Das ist Privatgrund. Du hast hier nichts verloren‘ - und noch einige Sachen mehr.“ „Und was haben sie gemacht?“ „Ich war mitten im ...“. Bin echt erschrocken. Aber bevor ich die Hose richten konnte, stieg der Mann aus dem Wagen.“
Werde dir den Schädel einschlagen
„Aus dem Augenwinkel sah ich, wie er von der Rückbank einen Baseballschläger nahm. Dann schrie er ,Schleich di‘, bewegte sich auf mich zu und hob den Baseballschläger. Er drohte, dass er mir den Schädel einschlagen werde. Attackierte mich. Zum Glück konnte ich noch rechtzeitig flüchten.“
"Das ist nicht lustig! Sie sind der Angeklagte."
Die Richterin folgte den Ausführungen des Opfers aufmerksam. Plötzlich wandte sie sich dem Angeklagten zu, der ihr bis über beide Ohren grinsend entgegenblickte. „DAS IST NICHT LUSTIG!“, heischte sie den Beschuldigten ermahnend an. „IHR VERHALTEN IST NICHT LUSTIG! Immerhin geht es darum, ob sie einen Mann mit einem Baseballschläger attackiert haben oder nicht! Und SIE sind hier der Angeklagte.“
"War es sicher ein Baseballschläger ?"
So schnell kann‘s gehen. Schwuppdiwupp. Und die Lächlerei hatte ein jähes Ende. „Herr Zeuge“, setzte die Richterin ihre Opfer-Befragung fort, „Sind sie sicher, dass es ein Baseballschläger war?“ „Ja, Frau Rat, eindeutig. Ohne jeden Zweifel.“
Welches Gebüsch wurde bepinkelt...
Dann versuchte der Verteidiger des Angeklagten mit jämmerlichen Mitteln und Krimskrams den Zeugen als unglaubwürdig darzustellen. Wollte anhand von Lichtbildern exakt wissen, welches Gebüsch bepinkelt worden ist. Wo der Mann wie beim Urinieren gestanden ist. Warum das Opfer überhaupt gepinkelt hat. Warum es von „A“ nach „B“ gegangen ist. Wie der Wagen seines Klienten geparkt war und wohin das Opfer geflüchtet ist...
Advokat schluckte und stoppte Kreuzverhör
Klar, dass sich der Zeuge nicht mehr zu 100 Prozent genau an alle Kinkerlitzchen erinnern konnte, immerhin passierte der Angriff am 5. März. Also schon einige Zeit her. Der Advokat ließ aber nicht locker. Hob jeden noch so kleinen Widerspruch hervor, den er im Vergleich zum damaligen Polizei-Protokoll entdecken konnte. Nach der zigsten Hinterfragung von Nebensächlichkeiten, reichte es Mag. Karin Knöchl: „Herr Verteidiger. Sie können fragen, was sie wollen. Mir ist klar, was sie hier versuchen. Aber, ich mache mir mein eigenes Bild.“ Da schluckte der Herr Rechtsanwalt und stoppte das sinnlose „Kreuzverhör“!
Keine Drohung. Kein Baseballschläger
Um die absolute Unschuld seines Klienten beweisen zu können, der niemals gedroht und auch nie einen Baseballschläger verwendet hat, verlangte der Advokat eine Vertagung. Um jenen Polizisten als Zeugen befragen zu können, der damals die Aussage des „Gebüsch-Pinklers“ aufgenommen hatte. Wohl in der vagen Hoffnung, die Aussagen des Opfers endgültig „eliminieren“ zu können, so es damals stark alkoholisiert gewesen ist! „Wenn sie das wollen, dann werde ich selbstverständlich den Beamten laden", schmetterte die Vorsitzende trocken vor sich hin. "Oder sie reden mit ihrem Mandanten über eine mögliche Diversion!“
Plötzlich doch Drohung UND Baseballschläger
Und siehe da. Als der Angeklagte, nach kurzer Abstimmung mit seinem Anwalt vom Gang in den Saal zurückkehrte, war die „völlige Unschuld des Mandanten“ wie weggeblasen. Wie ein Luftballon zerplatzt. „Ist es richtig, dass sie den Mann mit einem Baseballschläger bedroht haben?“, fragte die Richterin schroff. „JA!“ „Haben sie den Mann mit dem Schädel einschlagen bedroht?“ „JA!“ „Haben sie das gemacht, weil sie sich geärgert haben, dass der Mann auf ein Gebüsch, auf dem Grundstück ihrer Lebensgefährtin, uriniert hat?“ „JA!“ „Übernehmen sie die Verantwortung für ihre Handlungen?“ „JA!“ „Dann verurteile ich sie zu einer Geldbuße von 600 Euro sowie 150 Euro Verfahrenskosten. Das Verfahren ist als Diversion ausgesetzt, mit einer dreijährigen Probezeit!“ Urteil nicht rechtskräftig.
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