Gemeindeübergreifendes Mobilitätskonzept für die Region Pilgersdorf – Lockenhaus - Unterrabnitz – Schwendgraben
BEZIRK. Im Zuge eines gemeinsamen Mobilitätskonzeptes soll für die Gemeinden Pilgersdorf, Lockenhaus und Unterrabnitz – Schwendgraben ein gemeindeübergreifendes Mikro-ÖV System für diese Region ausgearbeitet werden.
Im Zuge dieses Mobilitätskonzeptes sollen gemeinsam mit den Gemeindeverantwortlichen und der Bevölkerung die wesentlichen Anforderungen an ein derartiges System (z.B. taxibasierte Lösung vs. Gemeindebus, Anbindung an Oberpullendorf bzw. Buslinie in Richtung Oberwart in Piringsdorf und Langeck, Bedienzeit, Integration Kindergartentransport, etc.) definiert werden. Dazu wurden bereits vor Beginn der Bearbeitungen Einzelgespräche mit sämtlichen Bürgermeistern durchgeführt, um die jeweiligen Besonderheiten jeder einzelnen Gemeinde zu berücksichtigen
Projektentwicklung
"Die Einbeziehung der Bevölkerung soll über eine Haushaltsbefragung mittels Fragebogen sowie im Zuge von Bürgerveranstaltungen erfolgen. Dabei können die Einwohner der Region Aussagen über ihre Mobilitätsgewohnheiten treffen aber auch Wünsche und Anregungen an das Mikro-ÖV System formulieren", so die Bürgermeister der Gemeinden, Christian Vlasich, Ewald Bürger und Franz Haspel.
Im Zuge der Projektentwicklung wird der Schwerpunkt vorrangig darauf gelegt, jenem Teil der Bevölkerung Zugang zu Mobilitätsdienstleistungen zu ermöglichen, die aufgrund fehlender ÖV-Erschließung derzeit keine oder nur eingeschränkte Möglichkeit haben, ihre täglichen Erledigungen selbstständig durchzuführen.
Eine Verlagerung von Pkw zum Mikro-ÖV System vor allem in Bezug auf solche Fahrten zu erwarten, bei denen ältere Personen von Nachbarn, Freunden oder Verwandten mit dem Pkw geführt werden. In weitere Folge sollen aber auch Verlagerungseffekte vom Pkw auf das Mikro-ÖV System, z.B. durch Zubringerfahrten zu P&R Stationen für Pendler und dergleichen generiert werden.
"Im Rahmen der Dorferneuerung wird die Erstellung eines gemeindeübergreifenden Mobilitätskonzepts gefördert. Für den Fall eines gemeindegrenzüberschreitenden Projekts beträgt der Zuschuss 85% (max. 10.000 Euro). Die aktuell angestrebte Änderung der Förderrichtlinien sieht eine deutlich höhere Förderrate vor. Ein Gemeinderatsbeschluss ist erforderlich", so die Ortschefs.
Richtlinien
Ein schlüssiges Konzept ist Voraussetzung für die Erteilung eines positiven Förderbescheids des Landes Burgenland, für den Betrieb nach den Richtlinien über die Förderung kommunaler Regionalverkehrsvorhaben und für investive Maßnahmen nach der seit Juli 2011 geltenden Förderrichtlinie im Rahmen der Dorferneuerung. Das Konzept muss darlegen, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Landes für die öffentliche Verkehrserschließung oder deren sinnvolle Ergänzung,
Erreichen eines höchst möglichen Kostendeckungsgrades, einem gegebenen Bedarf entsprechend und ökologisch sinnvoll.
Die Richtlinie über die Förderung kommunaler Regionalverkehrsvorhaben im Burgenland ermöglicht bei Nachweis eines schlüssigen Konzeptes zu Betrieb und Kosten die Förderung der jährlichen Aufwände für Betriebsausgaben, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Im vorliegenden Fall sind das die Ausgaben der Gemeinde zur Unterstützung des Taxi-Systems. Diese werden mit einem Fördersatz von bis zu 50% gefördert.
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