Therme Lutzmannsburg
Schuldspruch für Vater nach Ertrinkungstod der 5-jährigen Tochter
„Schuldig“ wegen des Todes seiner 5-jährigen Tochter. So das Urteil im Prozess gegen jenen Vater, der in der Therme Lutzmannsburg sein Kind 20 Minuten unbeaufsichtigt gelassen hat, obwohl es nicht schwimmen konnte und keine Schwimmhilfe trug. Die Strafe für den Mann: 6 Monate bedingte Haft, eine Geldbuße und die Zahlung von Trauergeld.
LUTZMANNSBURG. „Ich wäre am liebsten tot!“, weinte und schluchzte der Angeklagte. Es war ein extrem emotionaler Prozess, im Saal 1 des Landesgerichtes Eisenstadt. Begleitet von seinem Anwalt nahm der Busfahrer, 39, Österreicher, zweifacher Vater, geschieden, auf der Anklagebank Platz. Geknickt. Gebrochen. Gezeichnet.
Kurz nach 10 Uhr trug der Staatsanwalt den Strafantrag vor. Warf dem Kindesvater das „Vergehen der grob fahrlässigen Tötung“ vor. Weil dieser „am 14.03.2023 in der Therme Lutzmannsburg, infolge Außerachtlassung der ihm als Aufsichtsperson gebotenen Aufmerksamkeit, den Tod einer Fünfjährigen herbeigeführt hat!“ Und weiters: „Indem diese ohne Begleitung und ohne Schwimmhilfe in ein 1,9 Meter tiefes Wasserbecken gesprungen und ertrunken sei, da sie noch nicht schwimmen konnte, während er selbst sich über 20 Minuten im Thermenrestaurant und im Außenbereich aufgehalten habe!“
Ein nicht verzeihbarer Fehler
Stoisch ruhig folgte der Beschuldigte dann den Ausführungen seines Verteidigers, der erklärte, dass sich sein „Mandant heute umfassend geständig zeigen wird!“ Weiters führte der Advokat aus, dass man sich kaum vorstellen kann, wie sich sein Klient seit der Tragödie fühle. Und dieser, bis an sein Lebensende, mit seinem fatalen Fehler, den er sich nie verzeihen wird können, leben muss. Auch stellte der Rechtsanwalt außer Zweifel, dass alle Angaben der Staatsanwaltschaft stimmen.
Im Anschluss daran forderte ein juristischer Vertreter sowohl für die Mutter des ertrunkenen Kindes, als auch für die 6-jährige Schwester des toten Mädchens, die am Ort der Tragödie anwesend war und die vergebens durchgeführte Reanimation mitansehen musste, ein Schock- und Trauergeld von je 20.000 Euro.
Dann befragte Richterin Mag. Birgit Falb den 39-jährigen Wiener zu seiner Verantwortung. Es folgte ein „Schuldig!“ Sekunden später brach der Angeklagte zusammen. Eine gefühlte Ewigkeit konnte er keinen Satz von sich geben. Ehe ein „Ich wäre am liebsten tot!“, aus dem Mann herausbrach, gefolgt von unverständlichem Gestammel im Schluchzmodus. Unter Bedachtnahme auf die emotionale Situation fragte die erfahrene Vorsitzende: „Warum haben sie ihr 5-jähriges Kind 20 Minuten alleine gelassen. Im Wissen, dass es nicht schwimmen kann?“
"...dass sie nicht springt..."
Zerknirscht, sagte der Kindesvater: „Ich weiß es nicht. Ich kann... Ich...!“ Mehr ging nicht, ehe der Busfahrer wieder zusammenbrach. Mit dem Hinweis, ihn nicht quälen zu wollen, hakte die Richterin trotzdem nach. „Ich habe meiner Tochter vertraut... dass sie nicht springt... habe ihr gesagt, sie soll nicht reinhüpfen...!“ Wieder musste die Befragung unterbrochen werden. Während dieser Verhandlungsphase herrschte Bedrückung und Betroffenheit unter allen Anwesenden im großen Schwurgerichtssaal.
Schließlich gestand der Mann, einen großen Fehler gemacht zu haben und es ihm seit der Tragödie sehr, sehr schlecht gehe. Aufgrund des reumütigen Geständnisses wurde auf die Einvernahme von 5 geladenen Zeugen verzichtet, ebenso auf weitere Fragen an den Mann. Im Abschlussplädoyer forderte der Staatsanwalt, unter Bedachtnahme, dass der Beschuldigte „den Tod seiner eigenen Tochter zu verantworten hat“, eine tat- und schuldangemessene Bestrafung.
Bedingte Haft, Geldstrafe, Trauergeld
Der Verteidiger merkte noch an, dass sein Mandant unbescholten ist und sich in psychologischer Betreuung befindet. Deshalb ersuchte er „um ein Urteil mit Augenmaß!“ Dem folgte die Richterin und verhängte nach nur 45 Minuten Verhandlungsdauer eine Kombinationsstrafe. 6 Monate bedingte Haft auf drei Jahre und eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 2.700 Euro. Weiters muss der Angeklagte binnen 14 Tagen der Kindesmutter und der Schwester des toten Mädchens je 15.000 Euro Schock- und Trauergeld bezahlen.
In Abstimmung mit seinem Anwalt nahm der 39-Jährige das Urteil an, seitens der Staatsanwaltschaft gab es keine Erklärung, daher nicht rechtskräftig.
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