Rund 900 Wildunfälle im Bezirk Oberpullendorf
"Vorrausschauendes Fahren ist ein Muss!"
Die Gefahren lauern am Straßenrand - allein im Bezirk Oberpullendorf kam es im Jahr 2021 zu rund 900 Wildunfällen. Bezirksjägermeister Herbert Pfeiffer informiert, wie man sich bei Wildunfällen richtig verhalten sollte.
BEZIRK. "Die meisten Wildunfälle passieren in der Abend- und Morgendämmerung. Aber auch in der Nacht kommt es regelmäßig zu Unfällen, da die meisten Wildtiere durch den Zivilisationsdruck nachtaktiv geworden sind", erklärt Bezirksjägermeister Herbert Pfeiffer. "In jedem Falle empfiehlt sich eine deutliche Reduktion der Geschwindigkeit im Bereich von gekennzeichneten Wildwechselabschnitten. Vorausschauendes Fahren ist ein Muss!"
Bis zum Totalschaden
Ein Reh hat ein Durchschnittslebendgewicht von 17 Kilogramm. "Trotz des geringen Gewichtes kann die Kollision mit einem eher zarten Reh zu einem Totalschaden des Fahrzeuges führen.", so Pfeiffer. "Deswegen schätzen die meisten Autofahrer das Gewicht eines Rehes viel höher ein, als es tatsächlich der Fall ist. Noch gravierender sind natürlich die Schäden bei Schwarzwild und Rotwild, das um ein vielfaches schwerer sein kann."
Wenn es zu einem Wildunfall kommt: Was ist zu tun?
- Fahrzeug anhalten
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anlegen
- Umsichtig aussteigen und Unfallstelle mit Pannendreieck sichern
- Polizei verständigen und Position durchgeben (alle 500 m ist an den Straßenrändern eine Straßenkilometerangabe angegeben).
- Abwarten bis Polizei kommt
- Wenn das Wildtier nicht auf der Unfallstelle liegt, keinesfalls im Gelände nachsuchen, auf Polizei warten
Gesetzliche Bestimmungen
Pfeiffer erläutert: "Die Polizei verständigt nach Eintreffen am Unfallort den Jagdausübungsberechtigten des Reviers. Sollte das Tier noch leben und dieser nicht erreichbar sein, muss die Polizei das Tier erlösen." Das Tier muss vom zuständigen Jagdausübungsberechtigten in die Tierkörperverwertung verbracht werden. "Die Weitergabe, der Verzehr bzw. die Mitnahme eines aufgefundenen oder verkehrsverunfallten Tieres ist gesetzlich verboten", so der Bezirksjägermeister abschließend.
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