Bezirk Oberwart
8 und 2 Jahre Gefängnis im Blutschande-Prozess

- In Handschellen wurden beide Angeklagte vorgeführt.
- Foto: Gernot Heigl
- hochgeladen von Gernot Heigl
.....................UPDATE UM 17.50 UHR .....................
8 Jahre Gefängnis für den Südburgenländer und Einweisung in eine geschlossene Anstalt! Diesen Spruch im Blutschande-Prozess verkündete der Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt noch am Abend. Parallel dazu fasste die angeklagte Niederösterreicherin 2 Jahre Haft aus. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwältin Berufung angemeldet.
Somit endete der Prozess, wie er begonnen hatte. Nämlich mit einer Überraschung (siehe Bericht nachfolgend). Zumal das Verfahren für zwei Tage anberaumt und das Urteil erst für Mittwoch abends erwartet worden war. Die Senats-Sprüche fielen nach rund 7 Stunden Verhandlung. Der Südburgenländer akzeptierte die Strafe. Nicht rechtskräftig hingegen ist das Urteil gegen die Frau. Es gilt die Unschuldsvermutung.
.........................Stand 15 Uhr.........................
Es ist wohl einer der makabersten Prozesse im Landesgericht Eisenstadt, bei dem sich ein Vater und eine Mutter wegen sexuellen Missbrauchs an ihren eigenen Kindern verantworten mussten. Beim Erstangeklagten gibt es weitere minderjährige Opfer. Wir berichteten. Das Verfahren selbst begann mit einer Überraschung.
BEZIRK OBERWART. Der Aufruf zur Verhandlung mit der Zahl 11 Hv 46/23w erfolgte um 9.13 Uhr. Beim Eintritt in den Saal 1 des Landesgerichtes Eisenstadt verdeckte der angeklagte Südburgenländer sein Gesicht mit einer Mappe, die beschuldigte Niederösterreicherin versteckte ihr Gesicht hinter einer großen Kapuze. Beide wurden in Handschellen vorgeführt. Auf der Richterbank die Vorsitzende Mag. Birgit Falb und Präsident Dr. Karl Mitterhöfer. Sie müssen am Ende des Prozesses gemeinsam mit zwei Schöffen das Urteil fällen.
Mögliche Einweisung in Anstalt
Das Gremium bestand weiters aus einer Staatsanwältin sowie einem Sachverständigen, der im Rahmen eines erstellten Gutachtens darüber Auskunft geben soll, ob aus medizinischer Sicht die Einweisung des Angeklagten in ein forensisch therapeutisches Zentrum (geschlossene Anstalt) empfohlen wird. Zwei Anwältinnen vertraten insgesamt 4 Opfer. Für den beschuldigten Burgenländer war ein Verteidiger aus Neusiedl am See anwesend, für die angeklagte Frau Mag. Ina-Christin Stiglitz.

- Vor einem Schöffengericht müssen sich der Burgenländer und die Niederösterreicherin verantworten.
- Foto: Gernot Heigl
- hochgeladen von Gernot Heigl
Zu Beginn des Prozesses befragte die Vorsitzende den Burgenländer, 43, ledig, aus dem Bezirk Oberwart, zu seinen persönlichen Daten. Sichtlich nervös, weil mit beiden Beinen zappelnd, gab er zu Protokoll, eine Lehre abgebrochen und seither viele verschiedene Jobs angenommen zu haben. „Zuletzt war ich fallweise als DJ aktiv. Habe aber auch als Selbständiger eine Werbeagentur geleitet. Das hat jedoch nicht so richtig funktioniert!“ Bis zu seiner Verhaftung am 14. Dezember 2022 lebte der Mann von rund 600 Euro monatlichem Einkommen, bei angehäuften Schulden zwischen 50.000 und 100.000 Euro. Er ist für zwei Kinder unterhaltspflichtig, nicht vorbestraft, hatte aber bereits eine Diversion wegen Körperverletzung. „Damals habe ich meine Schwester geschubst, die war verletzt!“
Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Niederösterreicherin, 21, ledig, unbescholten, Mutter einer inzwischen 4-jährigen Tochter, schilderte, dass sie keine Ausbildung gemacht hat. „Eine Zeit lang lebte ich von der Sozialhilfe, dann bekam ich eine Arbeit in einem Pflegeheim!“ Im Anschluss daran wurden die Schöffen vereidigt, ehe die Staatsanwältin noch vor Verlesung der Anklageschrift „den Ausschluss der Öffentlichkeit“ forderte. Dem stimmte die Richterin zu. Mit der Begründung, dass es um den Schutz der persönlichen Lebensbereiche der Opfer geht und die Beschuldigte zum Tatzeitpunkt noch eine „junge Erwachsene“ war, weil unter der Altersgrenze von 21 Jahren. Deshalb findet für sie die Hauptverhandlung auch nach dem Jugendstrafrecht statt.

- Am Richterpult die Vorsitzende Mag. Birgit Falb und Präsident Dr. Karl Mitterhöfer.
- Foto: Gernot Heigl
- hochgeladen von Gernot Heigl
Hinter verschlossenen Türen nahm dann die Verhandlung ihren Lauf. Es ging um schweren sexuellen Missbrauch mehrerer minderjähriger Mädchen, Blutschande, pornographische Aufnahmen Minderjähriger, unerlaubten Umgang mit Suchtgiften und sittliche Gefährdung. Um 13.30 Uhr war eine Zeugin geladen, alle anderen Personen und Opfer hatten bereits vorher im Rahmen einer per Video aufgezeichneten Vernehmung ausgesagt. Der Prozess ist über zwei Tage bis jeweils 17 Uhr angesetzt.
Südburgenländer in U-Haft / Prozess um Missbrauch an Schwestern, Töchtern und Kleinkindern




Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.