Südburgenländer in U-Haft
Prozess um Missbrauch an Schwestern, Töchtern und Kleinkindern
Einen dunklen Blick in menschliche Abgründe gewährt die Anklageschrift gegen einen Südburgenländer, der seine Schwestern, seine Töchter und zwei Kleinkinder missbraucht hat. Wir berichteten exklusiv. Der Mann sitzt in U-Haft. Ebenso seine Bekannte, wegen sexueller Handlungen an ihrer 2-jährigen Tochter. Der Prozess startet Ende November.
BEZIRK OBERWART. Die Fakten dieser 14-seitigen Anklageschrift mit der Gerichtszahl 42 St 91/23 p, die den RegionalMedien Burgenland im Original vorliegt, sind so schrecklich, dass sie nur auszugsweise veröffentlicht werden können. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Eisenstadt dem derzeitigen U-Häftling aus dem Bezirk Oberwart, 43, arbeitslos, insgesamt 21 Straftaten vor.
Drogen und Videos
Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Blutschande, pornographische Darstellungen Minderjähriger sowie Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz. Der 43-Jährige soll mit seinen beiden leiblichen, teils schlafenden oder durch Suchtmittel beeinträchtigen Töchtern (ab dem 14. bzw. 15. Lebensjahr) Geschlechtsverkehr und andere Sex-Praktiken vollzogen haben. Diesen Inzest hat der Südburgenländer gefilmt und einige „Filmszenen“ übers Internet an „Kunden“ verkauft.
Zu pornographischen Handlungen kam es auch mit der Freundin einer seiner Töchter, teils einvernehmlich, teils im Schlaf bzw. wehrlosen Zustand durch Drogenkonsum. Ebenso missbrauchte er seine damals 11-jährige Schwester, nach dem sie für ihn Reizwäsche anziehen musste. Bei seiner Halbschwester blieb es im Alter von 9 Jahren zuerst beim Versuch sexueller Handlungen, weil sich das Mädchen massiv gewehrt hatte. Ehe im Alter von 15 der Geschlechtsverkehr dann doch „passierte“.
Sex-Opfer 1 und 2 Jahre alt
Laut Anklage ist es im Oktober 2021 zum Missbrauch eines knapp 1-jährigen Mädchens aus der Steiermark gekommen. Diese sexuellen Übergriffe filmte der Beschuldigte ebenfalls, zwecks späterer Veräußerung. Möglich war dieses Verbrechen, weil er beim Besuch der durch Drogen beeinträchtigten Kindesmutter unbeobachtete Momente ausnützte.
Gemeinsam mit einer Bekannten, 21, aus NÖ, derzeit in U-Haft, machte er Videos über sexuelle „Spielchen“ an und mit deren 2-jährigen Tochter, um auch diese über Internetplattformen an „Kunden“ zu verkaufen. Das kleine Mädchen wurde für perverse Aktivitäten mit Bürste und Dildo ausgestattet. Die Mutter vollzog nicht nur sexuelle Handlungen am Südburgenländer vor den Augen ihres Kindes, sondern verging sich in abscheulichster Form selbst an der Zweijährigen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen die Mutter lauten „schwerer sexueller Missbrauch“ ihrer Tochter im Zusammenhang mit pornographischen Darstellungen Unmündiger.
Prozessbeginn am 21. November
Der Schöffen-Prozess findet am 21. und 22. November im Landesgericht Eisenstadt statt. Beim Südburgenländer ist die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum (geschlossene Anstalt) beantragt. Als Motiv für seine Verbrechen führt er, nach anfänglichem Leugnen, an, dass er vor Jahren in die Drogenszene abgerutscht sei und „aufgrund seiner schlechten finanziellen Situation mit dem Drehen von Pornographievideos begonnen habe!“
Erinnerungslücken
Weiters geständig zeigt sich der U-Häftling, dass er im Rahmen der sexuellen „Aktivitäten“ seinen Kindern und anderen Frauen Drogen überlassen hat. Schwächt aber grundsätzlich - trotz erdrückender Beweise und belastender Zeugenaussagen - seine Verantwortung ab und beharrt darauf, sich an wenig erinnern zu können. Weiters behauptet er, dass sämtliche von seinen Schwestern erhobenen Vorwürfe völlig unrichtig seien.
Die Zweitbeschuldigte, vertreten durch Mag. Ina-Christin Stiglitz, leugnet laut Staatsanwaltschaft die faktischen Geschehnisse nicht. Will aber aufgrund des Drogenkonsums ebenfalls wenig Erinnerungen haben und über perverse Handlungen an ihrer eigenen Tochter gar nichts mehr wissen. Die Anklagebehörde betrachtet die „Suchtgift-Erinnerungslücken“ bei beiden Beschuldigten als „insgesamt wenig glaubwürdig“ und wertet diese „als Schutzbehauptung!“
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