Aus Oberwarter Fachmarkt
Woher nehmen, wenn nicht stehlen: Filialleiter brauchte Geld für Hausbau

Ein Filialleiter auf kriminellen Abwegen wurde zu 10 Monaten Freiheitsstrafe und zur Rückzahlung des Schadens verurteilt. | Foto: Pixabay
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  • hochgeladen von Gernot Heigl

Das wundersame Verschwinden von Firmen-Geldern. Summa summarum rund 62.500 Euro. Kein Pappenstiel. Offenbar aufgelöst in Luft. Erklärt mit: „Kann nicht sagen, was damit passiert ist... Hmmm... Ich würde es ja gerne erklären, aber ich weiß es nicht“. Possenreich vorgetragene Ausreden von einem Filialleiter eines großen Fachmarktes in Oberwart. Normalerweise sind solche Erzählungen ja eine unterhaltsame Lachnummer, in diesem Fall aber ein schlechter Ort für Märchen. Immerhin stand der Angestellte vor dem Landesgericht Eisenstadt. In Wahrheit hatte er nämlich das Geld in die eigene Tasche abgezweigt. Gab es doch Rechnungen für den privaten Hausbau zu bezahlen. Und so bediente sich der Marktleiter unter dem Motto „woher nehmen, wenn nicht stehlen“, bis zu seiner fristlosen Kündigung samt Anzeige.

OBERWART. Das auf Lügenstrukturen aufgebaute Kartenhaus, rund um die Filialführung des Angeklagten, krachte im Saal 7 kläglich in sich zusammen. Seine erfundenen Ausflüchte platzen wie Luftballons. Banale und lächerlich anmutende Rechtfertigungen brachen durch das sprichwörtlich dünne Eis und versanken. Im Sumpf von Geldgier und Bereicherungsabsicht.

Fingierte Rechnungen, illegaler Warenverleih

Seine über Monate abgezweigten Firmen-Gelder stammten aus der Kassa, von Geräte-Verkäufen an „Privat-Kunden“ mittels fingierter Rechnungen und vom Kassieren illegal verliehener Waren, natürlich ohne jeglichen Beleg. Wertvolle Produkte wären angeblich von ihm an Lieferanten zurückgegangen - natürlich nur zum Schein.

„Frau Richter. Klar war mir das klar...!“

„War ihnen nicht klar, dass ihre Entwendungen an Geld und Waren irgendwann auffallen müssen?“, fragte die Richterin. „Spätestens bei der nächsten Inventur!“ Der Angeklagte grübelte und grübelte, um kam nach einer längeren Nachdenkpause zu dieser gehaltvollen Aussage: „Frau Richter. Klar war mir das klar...!“ Und: „Ich hätte es eh zurückzahlen wollen. Irgendwann.“ „Und warum haben sie es nicht zurückgezahlt?“ „Wenn ich das wüsste, dann wäre ich nicht hier vor Gericht, Frau Richter!“

Schwerer Diebstahl, Veruntreuung, Untreue

Die Vorsitzende setzte nach: „Sie wussten aber schon, dass sie durch ihr kriminelles Handeln die Firma, also ihren Arbeitgeber, schädigen und sie damit eine strafbare Handlung begehen, oder?“ Laut Anklage übrigens schwerer Diebstahl, Veruntreuung und Untreue. Vom Angeklagten kam, was kommen musste: „Ja, ja, Frau Richter. Klar war mir das klar!“ Auf die Frage, warum er das dann gemacht hat, folgte: „Ich weiß nicht wie das passiert ist. Es wurde irgendwann so viel, dass ich die Übersicht verloren habe. Ich bin da in einen Teufelskreis geraten!“

Abgezweigtes Firmenfeld für privaten Hausbau

„Was haben sie denn mit dem Geld gemacht?“ Eigentlich eine einfache Frage. Nicht so für den Angeklagten. Auch hier brauchte er einige Sekunden Bedenkzeit, formierte sein Hirnschmalz und tat kund: „Na ja. Eigentlich. Frau Richter, ich würde es ihnen gerne sagen, ich weiß es nicht.“ Die Richterin konkretisierte: „Ich sag ihnen was sie gemacht haben. Das Geld haben sie für die Bezahlung von Rechnungen für ihren privaten Hausbau verwendet. Richtig?“ „Jetzt, wo sie das sagen, Frau Richter, wahrscheinlich war das so!“

Umwandlung in "fristlose Kündigung"

Nach dem vertuschte, verfälschte oder gänzlich erfundene Kundenverkäufe, laut Polizeiprotokollen, abgehandelt worden sind, zudem Mitarbeiter als Zeugen ausgesagt hatten, kam auch der CEO des Fachmarkt-Konzernes zu Wort. Mit einer eindeutigen Botschaft: „Wir haben uns anfangs einvernehmlich vom Filialleiter getrennt, weil wir der Meinung waren, er sei mit den Aufgaben als Filialleiter überfordert. Als wir aber festgestellt haben, dass er sich an Geld und Waren aus unserem Geschäft bedient hatte, gab es eine Umwandlung in eine fristlose Kündigung und parallel dazu eine Anzeige bei der Polizei.“

Und wieder eine lächerliche Ausrede...

Nach einem „ich muss mich nochmals bei der Geschäftsleitung entschuldigen, dass es so passiert ist. Es tut mir leid,“ erklärte sich der Angeklagte bereit, den Gesamtschaden von über 62.500 Euro an die Firma zurückzuzahlen. Eine diesbezüglich vom Täter bereits zugesicherte Anzahlung von 10.000 Euro, und zwar noch vor dem Prozess, wurde allerdings nicht termingerecht überwiesen. Begründet mit „da habe ich mich wohl in der Fälligkeit geirrt. Ich war der Meinung, der Termin sei am 22.7. und nicht am 10.7. gewesen!“

"Den Bank-Auszug habe ich leider nicht mit"

Die Richterin bohrte nach: „Ist das jetzt schon bezahlt?“ Prompt kam ein: „Ja, heute früh, vor der Verhandlung!“ „Per Telebanking? Dann zeigen sie mir bitte den digitalen Beleg!“ „Nein, ich habe kein Telebanking. Ich habe es mit der Hand beim Automaten einbezahlt“. „Aha. Na dann zeigen sie mir bitte den Bestätigungsauszug“. „Äääääh. Den Auszug. Ja. Äääääh. Den Bank-Auszug habe ich leider nicht mit. Blöd jetzt aber auch.“

10 Monate bedingt und Schulden-Rückzahlung

Schließlich verdonnerte die Vorsitzende den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, bedingt auf drei Jahre. Zudem muss er den Gesamtschaden binnen 14 Tagen, oder in Abstimmung mit der Firma in Raten, zurückbezahlen und auch die Verfahrenskosten übernehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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