Oberschützen
Bezirkshauptmannschaft hebt Gemeinderatsbeschlüsse auf

Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart hob zwei Beschlüsse des Gemeinderates in Oberschützen auf. | Foto: Michael Strini
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Aktuell gibt es in der Gemeinde Oberschützen Diskussionen, nachdem aufgrund einer "nicht bei der Behörde hinterlegten E-Mail-Adresse", die Bezirkshauptmannschaft Oberwart zwei Beschlüsse aufhob. Bürgermeister Hans Unger beauftragte den Verfassungsgerichtshof mit der Klärung.

OBERSCHÜTZEN. Da die Einladung zu einer Gemeinderatssitzung an eine andere E-Mail-Adresse einer Gemeinderätin der ÖVP geschickt wurde, anstatt an die bei der Behörde offiziell hinterlegte E-Mail-Adresse, hob die Bezirkshauptmannschaft Oberwart zwei Beschlüsse dieser Sitzung wieder auf.

Für den Bürgermeister und Landtagsabgeordneten Hans Unger eine völlig unverständliche Vorgehensweise. "Wir haben eine automatische Lesebestätigung erhalten und auch ein Antwortschreiben der Gemeinderätin, in dem sie sich für die Sitzung entschuldigt. In der Gemeindeordnung steht eindeutig im Paragraph 36, dass eine Sendebestätigung als Nachweis für eine ordnungsgemäße Zustellung ausreicht. Das wurde erfüllt", so Unger.

Bürgermeister Hans Unger wandte sich an den Verfassungsgerichtshof, um eine Grundsatzfrage zu klören. | Foto: ÖVP
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"Formaler Fehler"

Für den Bürgermeister ist es lediglich ein "formaler Fehler": "Das kann nicht dazu führen, dass Beschlüsse aufgehoben werden. Wir haben uns mit einem Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft gewandt, um klarzulegen, dass wir keinen Fehler gemacht haben, der eine Aufhebung der Beschlüsse rechtfertigt. Die Zustellung ist erfolgt, aber eben an eine andere E-Mail-Adresse. Wir haben sogar das Antwortschreiben der Gemeinderätin aufliegen. Jetzt erklärte die Behörde, dass zwei Beschlüsse aufgehoben werden. Das leuchtet mir nicht ein."

"Wir haben keinen Fehler gemacht und uns darum an den Verfassungsgerichtshof gewandt. Das Urteil ist noch ausständig. Es gibt im gesamten Burgenland etwa 3.000 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Da wird es vermutlich mehrere Fälle geben, bei denen hinterlegte E-Mail-Adressen nicht mehr ganz aktuell sind. Das würde enorme bürokratische Aufwendungen nach sich ziehen, wenn in mehreren Gemeinden dies mit Aufhebungen von Beschlüssen durch die jeweilige Behörde endet", so Unger, der allerdings einräumt, dass "wenn der VfGH der Argumentation der BH folgt, werde es eben eine neue Sitzung geben, um die Beschlüsse noch einmal zu fassen": "Das ist für mich allerdings reine Zeitverschwendung und Vernichtung von Steuergeld".

SPÖ-Gemeindesprecher Thomas Hoffmann kritisiert Bürgermeister Hans Unger. | Foto: SPÖ
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Kritik von Hoffmann

SPÖ-Gemeindesprecher Thomas Hoffmann übt wiederum Kritik an Unger: "Es gibt gesetzliche Rahmenbedingungen, und die gelten für alle – auch für Bürgermeister Hans Unger. Die jüngste Polemik des ÖVP-Bürgermeisters rund um die Aufhebung mehrerer möglicher Gemeinderatsbeschlüsse ist hausgemacht. Wenn man Einladungen nicht an die von der Person angegebene Adresse schickt, darf man sich nicht wundern, wenn das rechtliche Konsequenzen hat. Statt das Sommerloch mit Aufregung zu füllen, wäre etwas Selbstkritik angebracht.“

Für Hoffmann ist das unverständlich: „Die Regeln sind klar – die Zustellung hat an die offiziell bekannt gegebene Adresse zu erfolgen. Wenn sich ein Bürgermeister selbst nicht an die Grundlagen hält, ist er auch Verursacher des Chaos, das er jetzt anprangert. Wenn ein Bürgermeister meint, er müsse mangelhafte Beschlüsse nicht ordnungsgemäß nachholen, dann ist das kein Kavaliersdelikt – das kann unter Umständen rechtlich relevant werden. Ich wünsche viel Vergnügen, das dem Gericht zu erklären.“

Bezirkshauptmann Peter Bubik begründete die Aufhebung zweier Verordnungen aufgrund des "Formalfehlers" im Vorfeld. | Foto: Bezirksfeuerwehrkommando Oberwart/Alexander Flaschberger
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Entscheidung berechtigt

Der Oberwarter Bezirkshauptmann Peter Bubik begründet die Entscheidung: "Bei der Prüfung der beschlossenen Verordnungen ist uns aufgefallen, dass die Einladung an eine andere Adresse erfolgte, als die bei uns hinterlegte. Es war ein Formalfehler, der hätte aufgeklärt werden können. Das hat die Gemeinde aber wohl übersehen, dass dies notwendig gewesen wäre. Es ist auch stets darauf zu achten, dass die Mail-Adressen aktuell und korrekt sind. Für mich ist es aber keine große Sache, Derartiges ist auch in anderen Gemeinden schon vorgekommen. Da wurden die Beschlüsse dann nachgeholt."

"Wir haben auch bei der Oberbehörde Rücksprache gehalten, die unsere Entscheidung als richtig erachtete. Dass in der Gemeindeordnung eine automatische Sendebestätigung als Beweis für eine ordnungsgemäße Zustellung ausreicht, ist richtig, doch muss diese an die hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgen. In einem Gespräch hätte das ausgeräumt werden können. Ich glaube auch nicht, dass der VfGH anders entscheiden wird", so Bubik.

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