Wirtschaftskammer für Gastro stellt klar
Gäste an der Theke erlaubt!
Die Richtlinien für die Gastronomie wurden kurz vor Wiedereröffnung noch gelockert. Mit Mindestabstand darf nun auch an der Theke konsumiert werden – und beim Gang zur Toilette müssen Gäste keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Essen auch im Stehen erlaubt!
In letzter Minute gelang es nämlich noch eine Präzisierung in der Lockerungsverordnung zu erreichen. So legt die Verordnung nun fest, dass die Konsumation von Speisen und Getränken lediglich nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgen darf. Unter einer Ausgabestelle wird die Schankanlage, Kaffeemaschine oder Durchreiche verstanden. Das bedeutet - Gäste dürfen an der Theke stehen oder sitzen, aber beispielsweise nicht direkt vor der Schankanlage – und immer mit einem Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
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