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Verwaltungsgericht entscheidet über Gebühren
Im Mai 2018 beschloss die ÖVP-Mehrheit eine Abfallbehandlungsgebühr, die schon damals für viel Unmut sorgte. 60 Euro müssen seitdem alle Oberwarter Haushalte pro Jahr berappen, egal ob sie Grünschnitt, Bauschutt usw. haben oder wie groß ihr Haushalt ist. Für Bgm. Georg Rosner war es eine solidarische Lösung, um die Kosten von bis zu 300.000 für Abfallbeseitigung abzufedern.
Nun steht diese Gebühr neuerlich unter Kritik, nachdem einerseits Formalfehler bei einigen Bescheid-Zustellungen auftauchten und Beschwerdefälle auch vom Landesverwaltungsgerichtshof geprüft werden. SPÖ und FPÖ fordern nun, dass man die bestehende Verordnung zurücknehme und gemeinsam neu verhandeln soll, um offene Fragen nochmal aufzuarbeiten. Vor allem geht es ihnen darum, dass die Höhe des Beitrags angepasst werden soll und berücksichtigt werden soll, ob und in welchem Ausmaß der UDB überhaupt in Anspruch genommen wird. Der Bürgermeister will die VwGh-Entscheidung abwarten, gleichzeitig aber soziale Abfederungen bei der Gebühr einbauen.
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