Arbeiterkammer erkämpfte für ehemalige Triumph-Mitarbeiterinnen die Schwerarbeitspension
Im Frühjahr 2015 wurde das letzte Triumph-Werk in Oberwart geschlossen und 210 Arbeitsplätze gingen verloren.
OBERWART. Viele Frauen, die in der Triumph als Näherinnen oder Lagerarbeiterinnen beschäftigt waren, fanden keine Arbeit und wurden in eine Arbeitsstiftung übernommen.
Keine Chance am Arbeitsmarkt
Christine Mentlik (57) und Gabriele Daniel (53), beide jahrzehntelang im Triumph-Werk beschäftigt, hatten schon vor der Werk-Schließung Kontakt mit der Arbeiterkammer in Oberwart aufgenommen. „Wir haben gewusst, dass es in unserem Alter sehr schwer sein würde, eine neue Arbeit zu finden, und haben uns erkundigt, welche Möglichkeiten uns blieben.“
Arbeitsabläufe dokumentieren
In der Arbeiterkammer Oberwart wurde ihnen geraten, rasch ihre Arbeitsabläufe als Lagerarbeiterinnen genau zu dokumentieren, bevor das Werk geschlossen wird. Der Hintergedanke der AK-Eperten: „Wir wussten, dass die Frauen jahrelang schwere körperliche Arbeiten verrichten mussten. Der Beruf der Lagerarbeiterin steht aber nicht auf der Liste der Schwerarbeits-Berufe. Uns war klar, dass wir für solche Fälle vor Gericht ziehen müssen, um für die Betroffenen eine Schwerarbeitspension zu erreichen“, sagt AK-Regionalstellenleiter Christian Drobits.
Schwerarbeitspension beantragt
Nach Schließung des Triumph-Werkes beantragten die beiden Frauen mit Unterstützung der Arbeiterkammer die Feststellung, dass ihnen aufgrund ihrer Arbeit Schwerarbeitspension zustünde. Die Pensionsversicherungsanstalt lehnte diese Anträge mit Bescheid ab. Darauf klagte die Arbeiterkammer Burgenland beim Arbeits- und Sozialgericht. „Die beiden Arbeitnehmerinnen hatten ihre schweren Arbeiten mit Fotos und Gedächtnisprotokollen genau dokumentiert. Diese Unterlagen halfen nun, die erforderliche Schwerarbeit nachzuweisen“, so Drobits.
Harte Arbeit
Die Arbeiterinnen mussten Rollwagen mit einem Gewicht bis zu 200 Kilogramm beladen und ziehen, oft drei Kisten zu je 8 Kilogramm heben und tragen und legten pro Arbeitstag unglaubliche 10 bis 15 Kilometer zu Fuß im Werk zurück. Ein Gerichtsgutachter errechnete aus diesen Unterlagen den täglichen Energieverbrauch der Frauen, der deutlich über dem für Schwerarbeit festgelegten Wert lag: Beide Frauen bekamen die Schwerarbeitspension zugesprochen.
Sieg errungen
Christine Mentlik kann nun sofort in Pension gehen, Gabriele Daniel kann mit 55 Jahren die Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen. „Es war hart für uns, dass wir unser Recht vor Gericht durchsetzen mussten. Aber mit der Unterstützung der Arbeiterkammer haben wir es geschafft und können nun deutlich früher in Pension gehen. Wir sind natürlich überglücklich.“
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