BGKK-Standort Oberwart könnte im schlimmsten Fall geschlossen werden
Die BGKK-Außenstelle befindet sich seit Mitte der 1990-er Jahre in der Steinamangerer Straße.
OBERWART (kv). Nach über 20 Jahren und aufgrund der neuen Gesetze zur Barrierefreiheit entsprechen die Räumlichkeiten nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Hinzu kommt der zu kleine Parkplatz.
Daher hat der Vorstand der Burgenländischen Krankenkasse im Herbst 2017 beschlossen, die Außenstelle in die Badgasse zu verlegen und einen Mietvertrag mit der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft abzuschließen.
"Neben der Barrierefreiheit hätten wir kleinere Büros sowie einen Raum für Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention." (BGKK Obmann Hartwig Roth)
Die Mitarbeiter arbeiten zurzeit in Großraumbüros, in denen der Datenschutz nicht gesichert ist, da alle mithören können. Die BGKK-Außenstelle in Neusiedl am See wurde bereits ausgebaut, in Oberpullendorf eine neue Außenstelle errichtet und auch Eisenstadt hat neue Räumlichkeiten.
Der neue Standort wäre doppelt so groß und der Quadratmeterpreis um einiges niedriger. Die Miete würde im Gesamten rund 400 Euro monatlich mehr kosten.
"Zug ist bald abgefahren"
Alles scheiterte bis dato an der Zustimmung der Kontrollversammlung. Diese setzt sich aus 10 Personen zusammen, davon 8 Dienstgeber und 2 Dienstnehmer. Die Funktionäre der Wirtschaftskammer lehnten den Beschluss zweimal ohne Angabe von Gründen ab. "Die Verzögerung durch die Funktionäre kann im Extremfall die Schließung der Außenstelle Oberwart bedeuten", so Direktor Christian Moder. Im Juni wurde der Antrag an die Bundesministerin für Gesundheit weitergeleitet. Eine Entscheidung ist bis dato von BEate Hartinger-Klein nicht gefallen. Das Problem: Die Oberwarter Siedlungsgenossenschaft startet in Kürze mit dem Bau des dritten Wohnblocks, der derzeit auf die Bedürfnisse der BGKK abgestimmt ist. Kommt nicht bald eine Zusage, werden die Räumlichkeiten im Erdgeschoß zu Wohnungen umfunkioniert.
Ausgabenbremse hat nachteilige Auswirkungen
Kopfzerbrechen bereitet der Burgenländischen Gebietskrankenkasse auch die Ausgabenbremse nach §716 Abs. 7ASVG. Seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes konnten dringende Beschlüsse nicht gefasst werden.
Konkret wurde beispielsweise die dringend nötige zusätzliche Planstelle für einen Arzt für Kinder- und Jugendheilkunde im Bezirk Neusiedl verwehrt. Außerdem gibt es im Burgenland zu wenige Vertragsstellen für Logopädie. Diese hätten in allen 5 Regionen verdoppelt werden sollen. Auch dringend notwendige Anhebungen im Bereich der Vorsorgeuntersuchungen, konkret bei der Darmspiegelung und in der Gynäkologie, fielen unter den Tisch.
"Wir haben die Versorgung vor Ort sicherzustellen und das gelingt uns immer weniger. Die hohen Wartezeiten sind zum Teil bereits jetzt untragbar." (Christian Moder)
Rechtlich gesehen wäre ein Eingreifen der Bundesregierung bzw. dem Gesundheitsministerium in die Selbstverwaltung ein Gesetzesbruch. Aber: Die Selbstverwaltung muss sich an die bestehenden Gesetze halten und die macht die Bundesregierung.
Finanzierung wäre gegeben
Trotz Rücklagen von über 30 Millionen Euro, also obwohl die finanziellen Voraussetzungen gegeben wären, unterbindet man so die Verbesserung der Patientenversorgung. "Die Opfer der Ausgabenbremse sind die Versicherten", so Roth abschließend.
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