Kein Grund zum Verhandeln

Der Geschäftsführer der TAL, Sanders Schier, sieht sich im Gutachten bestätigt.
  • Der Geschäftsführer der TAL, Sanders Schier, sieht sich im Gutachten bestätigt.
  • hochgeladen von Hans Ebner

BEZIRK. Für einen Talschaftsvertrag zwischen der Transalpinen Ölleitung und den Anliegergemeinden in Kärnten, Salzburg und Tirol gibt es keine rechtliche Basis. Zu diesem Ergebnis kommt Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien, einer der führenden Verfassungs- und Verwaltungsrechtsexperten Österreichs, in einem aktuellen Rechtsgutachten. „Talschaftsverträge bilden keinen in der österreichischen Rechtsordnung ausgeformten Vertragstypus“, so Raschauer.

Die Antragsbegründung zu der vom Tiroler Landtag beschlossenen Entschließung lasse keine rechtlich stichhaltige Begründung für den Abschluss einer Vereinbarung erkennen, die Entschädigungsleistungen vorsieht, heißt es in dem Gutachten.

„Die Gemeinden haben keine Rechte übertragen und sie haben keine Schäden oder Rechtsnachteile erlitten, welche die Leistung von Entschädigungen nachvollziehbar machen könnte“, erläutert der Verwaltungsrechtler.

Keine Kosten für Gemeinden und Grundstückseigentümer
Auch zum Thema der Haftungen nimmt Raschauer in seinem Gutachten klar Stellung: Weder die Gemeinden noch die Grundeigentümer müssten im Fall eines Vorfalls mit einer Kostenbelastung rechnen. Laut Gesetz müsse der Inhaber einer Rohrleitungskonzession eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Sanders Schier, Geschäftsführer der Transalpine Ölleitung dazu: „Unsere Deckungssumme von 80 Millionen Euro stellt mehr als das Vierfache der gesetzlich geforderten Versicherung dar. Diese Versicherungssumme deckt jeden möglichen Vorfall unabhängig vom Verschulden ab. Die Höhe übersteigt die Kosten für solche Vorfälle bei weitem.“

Raschauer weist auch darauf hin, dass eine aus einem Talschaftsvertrag erwachsende Abgabe der Transalpinen Ölleitung auch im Hinblick auf die Warenverkehrsfreiheit in der EU ein Problem darstellen würde. Überdies dürfte die nachträgliche Einführung einer Steuer auf den Betrieb einer seit mehr als 40 Jahren bestehenden Anlage auch mit dem vom Verfassungsgerichtshof entwickelten Regeln über die Grenzen der Rückwirkung von Gesetzen nicht zu vereinbaren sein.

Rechtsposition bestätigt
Für TAL-Geschäftsführer Sanders Schier ist die Rechtsposition des Unternehmens damit nachdrücklich bestätigt: „ Im Rahmen des Baus der TAL wurden ab dem Jahr 1964 mit allen Ländern, Gemeinden und mit den Grundbesitzern dauerhafte Verträge geschlossen und hohe Entschädigungszahlungen vereinbart. Für weitere Verträge gibt es keine Notwendigkeit.“

Eine deutliche Absage an einen Talschaftsvertrag zwischen der Transalpinen Ölleitung und den Standortgemeinden kommt auch von der Sparte Industrie in der Wirtschaftskammer Tirol. „Das vorliegende Gutachten des Verfassungs- und Verwaltungsrechtlers Bernhard Raschauer zeigt nachdrücklich auf, dass es keine rechtliche Grundlage für einen wie auch immer gearteten Talschaftsvertrag gibt“, sagt Sparten-Geschäftsführer Oswald Wolkenstein.

Damit seien auch weitere Gespräche oder Verhandlungen obsolet geworden: „Wir fordern das Land Tirol auf, einen Schlussstrich unter die Causa zu ziehen und damit die Basis zu legen, dass die TAL wie in den vergangenen mehr als 40 Jahren weiterhin als sicherer und verlässlicher Transporteur von Rohöl arbeiten kann.“

Talschaftsverträge, denen jegliche rechtliche Basis fehlt, wären ein verheerendes Signal an den Wirtschaftsstandort, erklärt Wolkenstein. „Es kann nicht angehen, dass einzelne Unternehmen die chronische Geldnot der Gemeinden ausbaden müssen. Unternehmen brauchen Rechtssicherheit, um erfolgreich zu wirtschaften.“

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