Klare Regeln für das Sammeln von Pilzen

Pro Person und Tag dürfen von 7 bis 18 Uhr zwei Kilogramm wildwachsender Pilze gesammelt werden. | Foto: Oswin Sporer
  • Pro Person und Tag dürfen von 7 bis 18 Uhr zwei Kilogramm wildwachsender Pilze gesammelt werden.
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Die Schwammerlsaison 2015 hat bereits begonnen und in den Wäldern Osttirols wird nach essbaren Pilzen Ausschau gehalten. Seitens der Bezirkshauptmannschaft Lienz wird in Zusammenarbeit mit der Tiroler Bergwacht, Bezirk Lienz, darauf hingewiesen, dass pro Person und Tag nur 2 Kilogramm an wild wachsenden, essbaren Pilzen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr gesammelt und auch befördert werden dürfen.
Die acht Einsatzstellen der Tiroler Bergwacht im Bezirk Lienz kontrollieren laufend die Einhaltung der Tiroler Pilzschutzverordnung 2006. Dabei werden die Wälder stichprobenartig von Organen der Bergwacht durchstreift und kontrolliert.
Bei Anzeigeerstattung erwartet den jeweiligen Pilzesammler neben der Beschlagnahme der Pilze eine Geldstrafe nach dem Tiroler Naturschutzgesetz 2005. Der Strafrahmen beläuft sich dabei auf bis zu 30.000 Euro.

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