„Nachtbaden“ wird bestraft

LIENZ/TRISTACH (red). In einer offiziellen Aussendung weist die Betriebsleitung der Lienzer Badeanlagen darauf hin, dass außerhalb der Betriebszeiten das Betreten der Badeanlagen ausnahmslos untersagt und verboten ist.

Im Dolomitenbad werden am Abend mechanische Reinigungsmaschinen in den Schwimmbecken eingesetzt, welche auch zu Verletzungen der „illegalen“ Badebesucher führen können. Sollte es dabei zu einem Unfall mit Verletzten kommen, ist auch keine Hilfe möglich.

Nach 20 Uhr ist Schluss
Im Strandbad Tristacher See ist Betreten der Badeanlage nach 20 Uhr ebenfalls verboten. Laut den Betreibern kommt es speziell am Tristacher See immer wieder zu nächtlichen Störungen der Ruhe der Campingplatzgäste und der Gäste des Parkhotels.

Betrunkene und lärmende Jugendliche fahren mit ihren Mopeds bzw. PKW zum Tristacher See, um noch kräftig „nachzufeiern“. Nebenbei würden von den größtenteils Alkoholisierten regelmäßig Schäden verursacht. Glasscherben von leeren Flaschen und Gläsern blieben oftmals haufenweise auf der Wiese liegen, diese können zu größeren Verletzungen bei den Badegästen führen. Die Stadtgemeinde Lienz als Betreiber des Strandbades Tristacher See will hier nicht tatenlos zusehen. Ab sofort werden Personen, welche Ruhestörungen oder Sachschäden verursachen, ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

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