Schneelasten sehr hoch
Update: Dachkonstruktion gab Gewicht nach

Beim hauptbetroffenen Gebäudeteil kam es am Montag zum Totaleinsturz der Dachkonstruktion. | Foto: Gemeinde Matrei
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  • Beim hauptbetroffenen Gebäudeteil kam es am Montag zum Totaleinsturz der Dachkonstruktion.
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Vergangenen Sonntag wurde das Dach des Sportgeschäftes Sport Wibmer GmbH in Matrei durch die neuerlichen Schneefälle schwer beschädigt und stürzte teilweise ein. Am Montag kam es zum Totaleinsturz des hauptbetroffenen Gebäudeteiles.

MATREI. In dem Betrieb wurde am Sonntag gearbeitet. Die Mitarbeiter bemerkten aus dem Dachbereich hörbare Geräusche und bald darauf auch sichtbare Schäden an der Holzkonstruktion. Bei der Alarmierung der Feuerwehr war ein Teil des Daches bereits eingestürzt. Der Umgebungsbereich des Gebäudes wurde umgehend großräumig abgesperrt und geräumt um Kollateralschäden zu vermeiden.

Gutachter hinzugezogen

Von Bürgermeister Andreas Köll als Baubehörde wurde ein statischer Sachverständiger aus Lienz angefordert, der ein erstes Gutachten zur Schadensursache erstellte.
„Bei der Besichtigung wurde ersichtlich, dass das Dach an der Ostseite auf ca. 8 Meter Spannweite eingebrochen ist. Die Schadensursache für den Einsturz liegt im Auflagerbereich der Primärtragkonstruktion. Genaueres kann erst bei einer Begehung und Besichtigung des Auflagerbereiches im Inneren durchgeführt werden, wenn die Schneelast vom Dach entfernt ist und Sicherungsmaßnahmen von Innen durchgeführt wurden“, so das Gutachten.
In der Dachmitte wurde auch eine Schneemessung vorgenommen, welche eine Dachlast von 330 kg/m2 aufwies.

Totaleinsturz

Am Montag, 4. Jänner, gegen Mittag führten der Geschäftsführer der Sport Wibmer GmbH sowie ein Vertreter des ausführenden Zimmereiunternehmens und der Versicherung eine Außen-Besichtigung des Gebäudes durch. Um etwa 11.50 Uhr kamm es dann zum Totaleinsturz des hauptbetroffenen Gebäudeteiles. Personen kamen aufgrund des behördlichen Betretungsverbotes nicht zu Schaden.
Ein ergänzender Statusbericht eines Sachverständigen ergab, dass der hauptbetroffene östliche Gebäudebereich ohne Totalabbruch nicht wieder hergestellt werden kann. Dieser Bereich ist als Totalschaden zu werten und bis zur Bodenplatte abzutragen. Der restliche Gebäudekomplex, bestehend aus Mittelteil und Westteil, weist Schäden auf, welche erst bei genaueren Besichtigungen und Materialproben von innen beurteilt werden können.

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