Nun ist es fix: Lienzer Bürgermeisterstichwahl wird wiederholt

Elisabeth Blanik hat gut lachen, der VfGH gab ihr recht.
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Nun ist es offiziell. Johannes Hibler (ÖVP) und Elisabeth Blanik (SPÖ) steigen wieder in den Wahlkampfring.

Mit 50,1 Prozent konnte Hibler die Lienzer Bürgermeister-Stichwahl im März für sich entschieden. Allzu lange durfte er sich aber nicht darüber freuen: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied nun, dass der Urnengang wiederholt werden muss.

Sieben Prozent der Wahlkarten wurden nach einer bloß telefonischen Bestellung ausgegeben. In anderen Fällen gab man Leuten, die persönlich zur Behörde gingen, die Wahlkarten für ihre Familienmitglieder mit, ohne eine Vollmacht zu verlangen. Es gebe keinen rechtlichen Spielraum für derartige Vorgangsweisen, betonte der VfGH. Da die Rechtswidrigkeiten auch das Wahlergebnis beeinflussten, müsse der Urnengang wiederholt werden. Schließlich lagen zwischen dem ÖVP-Amtsinhaber Hibler und seiner SPÖ-Herausforderin Elisabeth Blanik nur 14 Stimmen. Die Sozialdemokraten hatten deswegen den Weg zum Höchstgericht eingeschlagen.

„Der Verfassungsgerichtshof hat der Argumentation der SPÖ vollinhaltlich recht gegeben“, kommentiert SP-Landtagsabgeordnete und Vizebürgermeisterin Elisabeth Blanik das Erkenntnis des VfGH zur Beeinspruchung der Stichwahl zum Lienzer Bürgermeister im März diesen Jahres.

"Der VfGH hat bestätigt, dass in einer Demokratie die Einhaltung der Spielregeln am wichtigsten ist. Die Menschen müssen Vertrauen haben können in die Systeme der Demokratie“, betont Blanik. „Es braucht niemanden wundern, dass die Politikverdrossenheit zunimmt, wenn die Demokratie und ihre Spielregeln bis zum Bersten gebogen werden.“

„Die Verantwortung für die Wahlwiederholungliegt laut Blanik allein beim Bürgermeister. "Keinem einzigen Wahlkartenwähler ist ein Vorwurf zu machen. Sie haben sich nur an die Auskunft der zuständigen Wahlbehörde, in letzter Konsequenz an die Auskünfte des Bürgermeisters, gehalten, dass die telefonische Anforderung sowie Ausgabe ohne Vollmacht von Wahlkarten rechtens wäre" so Blanik. „Der Bürgermeister als Jurist muss über die Gesetze Bescheid wissen und entsprechend agieren“, schließt die Lienzer Vizebürgermeisterin.

Der Bürgermeister von Lienz sagte im Gespräch mit den Bezirksblättern: "Die Falle hat zugeschnappt. Jedoch sitzt nicht nur die ÖVP und die SPÖ darin, sonder auch die Lienzer Bürger." Hibler verweist beim Entscheid des VfGH darauf, dass die Einsprüche des BZÖ, die bekanntlich die Gemeinderatswahl angefochten hatten, abgewiesen worden sind.

"Damit bleibt der Gemeinderat wie er ist. Was im Endeffekt bedeutet, dass ich als Bürgermeister mit der absoluten Mehrheit in allen Gremien (Gemeinde- und Stadtrat) die Stadt gut verwalten kann. Elisabeth Blanik müsste gegen diese Mehrheiten ankämpfen" so der Bürgermeister.

Im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Lienz hat die Bezirkshauptmannschaft Lienz jetzt den Wahlkalender für die BürgermeisterIn-Neuwahl festgelegt. „Die Wahl des Gemeindeoberhauptes findet am Sonntag, 6. Februar 2011, statt“, berichtet Bezirkshauptfrau Olga Reisner. Zu diesem Urnengang ist jeder Unionsbürger wahlberechtigt, der bereits bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 14. März 2010 in der Stadtgemeinde Lienz wahlberechtigt war.

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