Tiroler Agrarnovelle: Echter Abschluss oder Gesetz mit doppeltem Boden?

BEZIRK (ebn). Ein Thema, das die Tiroler Politik seit geraumer Zeit beschäftigte, fand in der Landtagssitzung vergangene Woche einen Abschluss- zumindest wenn es nach den Regierungsparteien geht. Die Rede ist von dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz oder auch Agrarnovelle genannt. Für den Osttiroler Landtagsabgeordneten Hermann Kuenz beginnt nun für die Agrargemeinschaften eine "neue Zeitrechnung" wie er sagt.

"Leider wurde das Gesetz nicht so breit mitgetragen wie wir uns das gewünscht haben. Die Opposition stimmte dagegen. Nichtsdestotrotz haben wir nun ein Instrument, das den Gemeinden zu ihrem Recht verhilft. Die Ansprüche der Kommunen, so berechtigt, können nun geltend gemacht werden und die Agrargemeinschaften haben durch den Substanzverwalter, der aus dem Gemeinderat kommt, keine Blockademöglichkeit mehr. Nach dieser Novelle werden wohl weder Gemeinden noch Agrargemeinschaften einen Anwalt brauchen", so Kuenz.

In Osttirol gibt es zwar zahlreiche Beispiele für Gemeindegutsagrargemeinschaften, um wirklich hohe Werte gehe es im Bezirk aber nicht. "Es gibt vielleicht 15 Agrargemeinschaften wo es um viel Geld bzw. Einnahmen geht, aber nicht eine davon ist in Osttirol," erklärt der Landtagsabgeordnete.

Opposition nicht zufrieden

„Beim Agrarunrecht geht es um 3,5 Milliarden Quadratmeter Grund und Boden und damit um mehr als ein Drittel des Tiroler Lebensraumes von 9,5 Milliarden Quadratmeter. Dieses Agrargesetz gibt den Tiroler Gemeinden nicht alles zurück, was ihnen genommen wurde. Dieses Agrargesetz ist schädlich für die Tiroler Gemeinden und ein Rückschritt. Es zielt langfristig darauf ab, die Bürgermeister nach langjährigen Auseinandersetzungen um das Vermögen sowie den Grund und Boden der Gemeinde in Hauptteilungen bzw. Auseinandersetzungsverfahren zu drängen. Damit wird den Tiroler Gemeinden dann auch noch das genommen, was sie durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes 2008 zu Mieders ersiegt haben. Dieses schwarz-grüne Agrargesetz führt Stichtage mit 2008 und 2013 ein und beerdigt damit die Vergangenheit.

Das begangene Unrecht wird durch dieses schwarz-grüne Agrargesetz jedenfalls nicht beendet und schon gar nicht gelöst“, so der Landtagsabgeordnete Andreas Brugger (Liste Fritz).

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