AK Tirol vergibt Beihilfen für Lehrlinge, Schüler und Studenten

Beihilfen für Lehrlinge und Studenten erleichtern die eigene Geldbörse beträchtlich | Foto: Symbolbild
  • Beihilfen für Lehrlinge und Studenten erleichtern die eigene Geldbörse beträchtlich
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Auch 2010/11 vergibt die AK Tirol wieder unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen für Lehrlinge, Schüler und Studenten, um AK-Mitglieder sowie deren Kinder zu unterstützen. Die Beihilfen der AK Tirol für Aus- und Weiterbildungen verstehen sich als Ergänzung zu den Schüler- und Studienbeihilfen des Bundes sowie zu den Weiterbildungsförderungen des Landes Tirol. Für das Ausbildungsjahr 2010/2011 wurden die Beihilfenhöhen indexmäßig angepasst und erhöht.
Im Ausbildungsjahr 2009/2010 wurden von der AK Tirol rund 1,2 Millionen Euro an Beihilfen an ihre Mitglieder ausbezahlt.

Förderungen für Lehrlinge
Eine Lehrausbildungsbeihilfe zwischen € 300,-- und € 690,-- pro Lehrjahr kann bei der Tiroler Arbeiterkammer beantragt werden. Die Einkommensgrenze liegt für ein Ehepaar mit einem Kind inkl. der Lehrlingsentschädigung derzeit bei € 1.820,-- netto im Monat. Der Steigerungsbetrag für jedes weitere Kind beträgt € 180,--, bei auswärtiger Unterbringung während der gesamten Ausbildung € 250,--.

Beihilfen für Schüler und Studenten
Schüler ab der 9. Schulstufe (z.Bsp. Polytechnische Schulen etc.) und Studenten erhalten ein Stipendium in der Höhe zwischen € 300,-- und € 690,-- pro Jahr. Das Nettoeinkommen darf für Antragsteller (ohne Kind) € 1.310,-- sowie für Familien mit einem Kind € 1.490,-- nicht überschreiten. Der Steigerungsbetrag für jedes weitere Kind beträgt € 180,--, bei auswärtiger Unterbringung € 250,--.
Stipendien der AK werden allerdings nur dann gewährt, wenn kein Anspruch auf eine staatliche Schulbeihilfe (Landesschulrat) bzw. ein Stipendium (Studienbeihilfe des Bundes) besteht.
Für Studenten im Ausland:
Das durchschnittliche Nettoeinkommen darf für eine Familie den Höchstbetrag von € 2.050,-- im Monat nicht überschreiten. Der Steigerungsbetrag für jedes weitere Kind beträgt € 180,--. Die Mindestbeihilfe für Auslandsstipendien beträgt pro Studienjahr € 340,--, die Höchstbeihilfe € 850,--.

Lehrabschlussprüfungen im 2. Bildungsweg
Die Höhe der Förderung beträgt ab 1.1.2011 bei Absolvierung des gesamten Kurses ohne Prüfung max. € 340,--, bei Vorlage eines Prüfungszeugnisses max. € 390,--.

Geld für Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung
Kostenpflichtige Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung für Erwachsene werden von der AK Tirol mit einer einkommensabhängigen Beihilfe unterstützt.

Die Antragsformulare können direkt in der AK in Innsbruck, Maximilianstraße 7, im Internet unter www.ak-tirol.com, Anträge&Formulare, Beihilfen&Unterstützungen, heruntergeladen sowie in allen Bezirkskammern der AK angefordert werden.
Informationen erteilen die Experten der Bildungspolitischen Abteilung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/22 55 22 - 1515 oder per E-Mail bildung@ak-tirol.com.
Einreichfrist für die Antragstellung für Schüler, Lehrlinge und Studenten ist vom 1. September 2010 bis 31. März 2011.

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