Kündigungen unnötig
ÖGB Tirol informiert über Kurzarbeit

"Das vereinbarte Kurzarbeit-Modell bietet für Beschäftigte wie Unternehmen zahlreiche Vorteile", erklärt Willi Lackner vom ÖGB. | Foto: ÖGB Tirol
  • "Das vereinbarte Kurzarbeit-Modell bietet für Beschäftigte wie Unternehmen zahlreiche Vorteile", erklärt Willi Lackner vom ÖGB.
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Die von den Sozialpartnern ausverhandelte Einigung zur Kurzarbeit soll massenhafte Kündigungen und Entlassungen bestmöglich verhindern, die finanzielle Unterstützung der Firmen ist gesichert. Trotzdem bleibt die Warnung des ÖGB Tirol an die Beschäftigten, nichts vorschnell und ungeprüft zu unterschreiben, aufrecht.

TIROL/OSTTIROL. Muss die Arbeit reduziert werden, ist im Gegensatz zum Kurzarbeitsmodell von 2008 sogar die Nullarbeit möglich. „Die Nettoersatzrate wurde sozial gestaffelt. Das bedeutet, dass ArbeitnehmerInnen - abhängig von ihrem Lohn oder Gehalt - 80 bis 90 Prozent davon ausbezahlt bekommen während sie in Kurzarbeit sind. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Menschen ihr Fixkosten wie Miete und andere Lebenskosten bestreiten können“, informiert Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth. Er betont: „Es gibt jetzt keine Ausreden mehr, Kündigungen sind völlig unnötig“.

Diese Nettoersatzrate ist je nach der bisherigen Einkommenshöhe (Lohn/Gehalt brutto pro Monat) gestaffelt:

  • 80 Prozent Nettoersatzrate, wenn das Bruttoeinkommen vor der Kurzarbeit über 2.685 Euro lag.
  • 85 Prozent Nettoersatzrate, wenn das Bruttoeinkommen vor der Kurzarbeit zwischen 1.700 Euro und 2.685 Euro lag.
  • 90 Prozent Nettoersatzrate, wenn das Bruttoeinkommen bis 1.700 Euro betrug.

„Im Gegenzug zu Kündigungsschutz und Nettoersatzrate ist Alturlaub und Zeitausgleich in dieser Zeit zu konsumieren. Die Vereinbarung kann auch in Betrieben ohne Betriebsrat abgeschlossen werden, nicht aber ohne Gewerkschaft“, erklärt der Os5tiroler  ÖGB-Regionalvorsitzender Willi Lackner. Corona-Kurzarbeit kann sogar bei vorübergehend kompletten Betriebsstillegungen eingesetzt werden.

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