Parkverbot vor eigener Garage - das kann teuer sein
Die bz klärt auf: Vor Garageneinfahrten herrscht ein generelles Parkverbot – auch vor der eigenen.
HERNALS. Glücklich sind die, die eine Garage besitzen, denn ein Parklatz ist ihnen sicher. Doch auch Autobesitzer mit Garage lassen manchmal ihr Auto davor stehen.
Alexandra Bachtiar kennt diese Situation. Sie beschäftigt eine Betreuerin für ihre Tochter mit Behinderung. Für die Frau ist das Parkpickerl zu teuer, weshalb sie ihr Auto in der Garage von Alexandra Bachtiar parkt und Bachtiar selbst einen anderen Stellplatz sucht: "Ich konnte in der Pointengasse keinen Parkplatz finden und beschloss, vor meiner Garageneinfahrt zu parken."
Die böse Überraschung steckte am nächsten Morgen hinter den Scheibenwischern. Auf Nachfrage bei der Polizei Neuwaldegg erklärte man Frau Bachtiar, dass man grundsätzlich nicht vor Garageneinfahrten parken dürfe. "Wenn das verboten ist, dann sollte das bekanntgegeben werden", so Bachtiar.
Henriette Matzenberger von der MA 65 für rechtliche Verkehrsangelegenheiten: "Die Überwachungsorgane wissen nicht, wem das Auto vor einer Garage gehört. Laut Straßenverkehrsordnung darf in Einfahrten nicht geparkt werden." Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC bestätigt: "Wird der Gehsteig zur Einfahrt überfahren, steht das Auto nicht mehr auf der Fahrbahn und das ist strafbar."
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