Bauvorhaben in Penzing
Anrainer kämpft gegen Monsterbau in Hadersdorf
Hans Müller kritisiert ein Bauvorhaben, welches vor seinem Fenster in der Franz-Schubert-Straße im 14. Bezirk entstehen soll.
WIEN/PENZING. Eine ehemalige grüne Idylle besteht seit 2021 aus einem Tümpel und einem großen Hügel aus Schlamm. Direkt vor dem Balkon des Hadersdorfers Hans Müller in der Franz-Schubert-Straße 15–17 werden sich schon bald die Bagger und Kräne breit machen. Denn auf dieser matschigen Fläche sollen laut Müller Wohnungen entstehen. Keine Seltenheit im Bezirk.
Was ihm sauer aufstößt: "Das außergewöhnliche Bauvorhaben, die sonderbaren Bauvorschriften sowie deren merkwürdige Art der Anwendung." In seinem Atelier liegen zahlreiche Baupläne und ein Modell des geplanten mehrstöckigen Gebäudes, das der ehemalige Bauingenieur aus Kaltschaum nachbaute.
Gerichtsverfahren läuft
Seit drei Jahren kämpft er für Gerechtigkeit und kritisiert konkret drei Dinge: Zum einen sei das vierstöckige Bauobjekt auch aufgrund einer "illegalen Anschüttung" zu hoch. Darüber hinaus soll knapp vor seinen Nachbarn eine dreistöckige Villa gebaut werden, welche ebenso Sicht- und Lichtverhältnisse einschränken würde. Auch der Keller liegt laut Plan viel zu weit über dem Straßenniveau.
Das Projekt, das von der "Franz-Schubert-Straße 15–17 Projektentwicklungs GmbH" umgesetzt wird, wurde daher beeinsprucht. "Ich fordere drei statt vier Geschosse, Keller unterhalb des Straßenniveaus und keine Villa. Alle Einwände dagegen wurden vom Magistrat allerdings abgelehnt", klagt Müller. Eine Unterschriftenaktion ist im Gange. "Mehr als 300 Unterstützer haben wir bereits."
Grundstücksbesitzer Philipp Rollwagen erklärt: "Im Zuge der Ermittlung der Behörden konnte keine Anschüttung festgestellt werden. Anschüttungen und Abgrabungen sind zulässig und, sofern es sich nicht um ein ebenes Grundstück handelt, bei Bauvorhaben unvermeidbar." An allen Seiten des Grundstückes werden laut Rollwagen die Bestimmungen zu den Abstandsflächen eingehalten.
Bezüglich des Lichteinfalls zum Nachbargrundstück merkt er an, dass die Gebäudefront trotz Niveauunterschied die zulässige Höhe nicht überschreiten wird. "Abgesehen davon ist es eher unwahrscheinlich, dass natürlicher Lichteinfall aus Richtung Norden eintreffen wird", meint er.
Ein Gerichtsverfahren am 17. Februar ist der nächste Schritt. Laut Müller stellte sich nämlich bei einer Grenzvermessung heraus, dass den Anrainerinnen und Anrainern je einige Quadratmeter vom Baugrund zustünden. Veranlasst wurde die Vermessung von Müller selbst. Je nachdem, wie das Gericht entscheidet, steht und fällt die erlaubte Bebauungsfläche. Müller hofft nun, dass die Anrainer Recht bekommen. "Dann müsste die Projektentwicklungs GmbH ihre Fläche von 470 Quadratmeter auf 350 Quadratmeter reduzieren und den Bau neu planen."
Infos zur offenen Petition gibt’s hier.
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