Nach VfGH-Urteil
Kommt das Rauchverbot doch?
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Antrag der Wiener Landesregierung zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz abgewiesen. Nun liegt der Ball beim Parlament.
WIEN. Mit Bedauern nahm Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Kenntnis: „13.000 Tote österreichweit sind dramatisch, 1.000 allein durchs Passivrauchen. Es ist bedauerlich, dass die laut Höchstgericht „erheblich negativen Auswirkungen“ auf eine Gruppe der ‚Freiheitsgewinn’ der anderen Gruppe überwiegt“.
Die Stadt Wien brachte im Vorjahr Klage beim Höchstgericht ein, nachdem die türkis-blaue Bundesregierung das beschlossene Rauchverbot gekippt hatte. Das Höchstgericht sieht den Gesetzgeber in der Verantwortung, die „Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen in Einklang zu bringen“. Sima fordert das Parlament auf, im Sinne des Schutzes der Nichtraucher rasch zu entscheiden und im nächsten Plenum für das Rauchverbot in der Gastronomie zu stimmen.
"Nagelprobe für ÖVP"
FPÖ-Bundesparteiobmann und Klubobmann Norbert Hofer betonte nach dem Urteil des VfGH, dass die Abstimmung über ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie zur Nagelprobe für die ÖVP werde. „Ob man zu den im Koalitionsübereinkommen gefassten Beschlüssen steht oder nicht, ist eine Frage der Verlässlichkeit. Die FPÖ hat von Anfang an klipp und klar festgestellt, dass sie an den damaligen Regierungsbeschlüssen festhält. Die ÖVP muss für sich selbst entscheiden, ob sie das genauso sieht oder eben nicht.“ Hofer verweist auf die Aussagen von ÖVP-Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer, der im Falle eines Beschlusses für ein generelles Rauchverbot eine Entschädigung für die Gastronomen bzw. eine Rückerstattung von Kosten für Umbauten gefordert hatte.
Interessengemeinschaft fordert Lösung für alle
"Der beste gesundheitliche Schutz für die rund 220.000 ArbeitnehmerInnen und knapp 10.000 Lehrlinge im Hotel- und Gastgewerbe kann nur sein, dass überhaupt nicht mehr geraucht werden darf“, so Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida. Tusch ist dennoch optimistisch, dass am 31. Oktober in heimischen Lokalen die letzten Zigaretten geraucht werden: „Es gibt einen breiten Konsens der im Parlament vertretenden Fraktionen.“ Der Gewerkschafter betont jedoch, dass „es auch Gastronomen gestattet sein muss, und zwar in gleichem Ausmaß wie der Hotellerie, Bereiche zu definieren, in denen weder konsumiert noch serviert werden darf.
Aus gegebenem Anlass und ob der jüngsten Entwicklungen rund um den Schutz von Nichtrauchern, schlossen sich bundesweit Betreiber der Österreichischen (Nacht)Gastronomie und Clubkultur (Bars, Tanzlokale, Discotheken etc.) in einer Interessengemeinschaft zusammen, um mit einer gemeinsamen Stimme ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. "Wir wollen dem Nichtraucherschutz keinesfalls offensiv entgegentreten, sondern gemeinsam an einer Lösung aller beteiligten Parteien arbeiten", so Stefan Ratzenberger, Sprecher der Interessengemeinschaft. Man fordert eine endgültige Lösung, die alle Sparten der Gastronomie berücksichtigt. "Ein Kaffeehaus hat ein gänzlich anderes Besucherprofil und Öffnungszeiten als eine Bar oder Diskothek", so Ratzenberger.
"Ausnahmeregelung für Shisha-Bars"
Die Wirtschaftskammer sieht das ähnlich. „Eine reine schwarz-weiß Lösung wird zu wenig sein, denn die Gastronomie ist eine derart vielfältige Branche, dass eine einzige Lösung zu noch mehr Problemen auf anderer Ebene führen wird“, so Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien. Deshalb fordert Dobcak eine Ausnahmeregelung für die Nachtgastronomie, mit speziellem Fokus auf die Bars und Clubs, die bei einem Rauchverbot mit massiven Anrainerproblemen zu kämpfen hätten. Weiters braucht es laut ihm eine Ausnahmeregelung für Betriebe, die Rauchen als zentrale Existenzgrundlage haben, wie beispielsweise die Shisha-Bars.
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