Registriert oder illegal: Anstieg bei Schusswaffen in Österreich

Der Weg zur Waffe ist einfach: Für viele Schusswaffen muss man nicht einmal auf den Schießstand. | Foto: Max Spitzauer
  • Der Weg zur Waffe ist einfach: Für viele Schusswaffen muss man nicht einmal auf den Schießstand.
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PENZING. Da kann man sich gedanklich noch so gut darauf vorbereiten: Wenn der Finger langsam den Abzug durchdrückt, der Schuss aus der Pistole knallt und man den Rückstoß der Waffe spürt, dann beginnt der Körper Achterbahn zu fahren und der Schreck vor dem eigenen Schuss fährt in die Knochen. Zumindest dann, wenn man vorher in seinem Leben noch nie eine Schusswaffe abgefeuert hat.

Rund 35.000 Menschen in Wien und 305.000 in Österreich haben zumindest schon einmal in ihrem Leben den Abzug einer Schusswaffe betätigt. Denn so viele Waffenbesitzer gibt es in der Stadt und im ganzen Land. Die Zahl ist im Vergleich zu den vergangenen Jahren gestiegen. Über eine Million Waffen sind in Österreich gemeldet – ein Rekord im Zehnjahresvergleich. Doch zu viel Aufregung ist unangebracht: Trotz der großen Nachfrage ist die Zahl der Delikte mit Schusswaffen vergangenes Jahr gesunken. 2017 wurden in Österreich 1084 solcher Straftaten begangen - rund hundert weniger als im Jahr zuvor. Und hier zeigt sich auch das nächste Problem: Denn zwei Drittel der Delikte (731) wurden mit illegalen Waffen verübt – ein Wert, der seit Jahren gleich bleibt. Die Statistik des Innenministeriums zeigt jedoch auch ein anderes Detail: Vergangenes Jahr sind österreichweit 36 Morddelikt oder Mordversuche angezeigt worden. Im Jahr davor waren es 20. Bei den Taten mit legalen, also gemeldeten Waffen gab es sogar einen Anstieg von zwei auf 19 Anzeigen. 

Der Weg zum Gewehr ist zu einfach

Wer sein 18. Lebensjahr vollendet hat, EWR-Bürger ist und kein Waffenverbot hat, also nicht in der Datenbank der Waffenhändler bereits vorgemerkt ist, kann gewisse Gewehre oder Flinten sehr einfach kaufen. Nach drei Tagen „Abkühlphase“, wie die Wartezeit auf die Schusswaffe genannt wird, kann man die Schusswaffe dann mit nach Hause nehmen. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Die Abkühlzeit soll einzig verhindern, dass Menschen aus einem Impuls heraus mit der Waffe möglicherweise Schaden anrichten. Eine neue EU Richtlinie sieht nun Änderungen im Waffengesetz vor. „Doch die wirklichen Probleme werden damit nicht gelöst“, so Markus Schwaiger, der Besitzer des Waffenhandels Euroguns in der Penzinger Hauptstraße. Denn die Änderungen sehen zum Beispiel lediglich vor, dass nur mehr Magazine mit weniger als 20 Schuss in die Waffe gesteckt werden dürfen. Außerdem schätzt der Experte, dass doppelt so viele illegale Waffen in den Schubläden oder Schränken der Österreichischen Bevölkerung herumliegen als legale Schusswaffen. Zwischen 500.000 und über einer Million vermutet er in Österreich, die genaue Zahl können niemand mit Sicherheit sagen. Er selbst ist Waffenliebhaber, Berufsdetektiv und hält Vorträge zum Thema Schusswaffen. „Der erste Schuss“, sagt er verheißungsvoll, „ist immer ein ganz besonderes Gefühl.“

Österreich: Das Land der illegalen Waffen

Illegale Waffen könnten, erklärt der Fachmann, leicht über das benachbarte Ausland gekauft werden. Und dann käme noch ein weiteres Problem dazu. „In Österreich kann man illegale Waffen auch nicht so einfach loswerden. Wenn man sie bei der Polizei meldet, macht man sich strafbar.“ Dann drohe nämlich ein Strafrahmen bis zu einem Jahr. Wenn man illegale Waffen ohne Strafe abgeben könnte, so Schwaiger, wäre das ein Fortschritt. Und dennoch, Österreich ist, was Gewaltdelikte betrifft, das zweitsicherste Land der Welt, nach Island.

Schwaiger sieht noch ein weiteres Problem bei den psychologischen Gutachten, die für eine Waffenbesitzkarte notwendig sind. „Denn wie oft man zu einem oder mehreren Psychologen geht und versucht ein positives Gutachten zu bekommen, das scheint nirgends auf. Wenn der 10. ein positives Gutachten ausstellt und die neun davor das nicht getan haben, dann reicht das auch.“ Darum fordern er und der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen ein Melderegister jener Personen, die eine waffenrechtliche Begutachtung absolviert haben.

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