Neubau: ja, Abriss: nein. Ein Schildbürgerstreich aus Penzing?
In der Freyenthurmgasse wurde ein Neubau bewilligt, obwohl das Haus nicht abgerissen werden darf.
PENZING. Baugenehmigungen und Abrissbescheide: In der Freyenthurmgasse 16 in der Hütteldorfer Cottage findet ein Verwirrspiel um eine Villa statt. Im August wurden die Anrainer der Freyenthurmgasse darüber informiert, dass auf dem Grundstück mit der Hausnummer 16 ein Neubau errichtet wird. 40 frei finanzierte Eigentumswohnungen sollen es werden. Der Bauträger und Eigentümer der Liegenschaft, die Firma MEMA Immobilien GmbH, hat das Projekt vor wenigen Wochen den Anrainern präsentiert.
Das hat nicht jedem gefallen. Eine Bürgerinitiative hat sich formiert. Denn auf ebendiesem Grundstück steht eine Villa, die 1916 errichtet wurde. „Die Villa ist mehr als hundert Jahre alt und wurde bis vor Kurzem noch bewohnt. Sie ist, unserer Meinung nach, schutzwürdig", so Wilfred Proske und Peter Stoeckl von der Initiative. Damit beziehen sie sich auf die seit Juni gültige Bauordnung. Denn darin steht: „Ein Abbruch von solchen, vor 1945 errichteten, Bauwerken darf nur mit Bestätigung des Magistrats, dass an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht, erfolgen.“
Die Initiative konnte sich jedenfalls nicht erklären, wie die Baugenehmigung für das Grundstück zustande kam. Die Baupolizei, die MA 37, ist für Baugenehmigungen zuständig. Und für Abbruchbescheide. Doch das geht offenbar nicht immer Hand in Hand.
Eine Magistrats-Spurensuche
Denn auf die Frage, ob es für die Villa schon einen Abbruchbescheid gebe, antwortet Maria Unterköfler von der MA 37 so: „Baubehördlich ist nichts zum Thema Abbruch der Villa an besagtem Standort bekannt.“ Also nein. "Darf die Villa abgerissen werden?" Dafür sei die MA 19 zuständig. Die Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung legt fest, welche Objekte erhaltungswürdig sind. Hier heißt es: „Dieses Haus ist durch unsere Beurteilung nicht zum Abbruch freigegeben. Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass es erhalten bleibt.“
Es gibt also ein Bauprojekt einer Firma, das diese auch öffentlich präsentiert, obwohl das bestehende Haus auf dem Grundstück nicht abgerissen werden darf?
„Wir haben die Baugenehmigung für unser Projekt im August bekommen“, so Michael Metzler, Geschäftsführer von MEMA Immobilien. Das sei alles sauber und transparent gelaufen. Man habe alle Anrainer und Nachbarn informiert und zu Gesprächen eingeladen. Man habe sich dabei an alle Vorschriften gehalten. Ein kleines Detail hat man aber offenbar übersehen. Denn, so Metzler weiter: „Wir haben noch keinen Antrag auf Abbruch der bestehenden Villa gestellt.“ Die Baupolizei hat in diesem Verfahren also den Neubau geprüft und genehmigt, nicht aber, ob das Haus abgerissen werden darf oder nicht. „Das sind zwei verschiedene Sachen“, sagt die MA 37, die jedoch für Abbruch- und Baugenehmigungen zuständig ist. Wie es weitergeht – wir bleiben dran.
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