Bezirkshauptmann informiert
Hinterleitner Kreuzung bekommt einseitige 50 km/h Beschränkung

- Hinterleitner Kreuzung wird jetzt in die 50 km/h Beschränkung eingebunden. Verkehrszeichen wird Richtung St. Georgen/W. versetzt.
- hochgeladen von Robert Zinterhof
Hinterleitner Kreuzung wird in die 50 km/h Beschränkung Richtung St. Georgen am Walde einbezogen. Verkehrszeichen wird wie gewünscht versetzt. Darüber informierte Bezirkshauptmann Werner Kreisl die BezirksRundSchau.
PERG, PABNEUKIRCHEN, ST. GEORGEN AM WALDE. Die BezirksRundSchau berichtete erstmals am 5. April 2024 von der Gefahrenstelle Hinterleitner Kreuzung auf meinbezirk. Punktgenau vor der "Hinterleitner Kreuzung" und der anschließenden Kurve, Landesstraße Pabneukirchen nach St. Georgen am Walde, endet die Geschwindigkeitsbeschränkung. Nicht nur die Familie Hinterleitner machte im Gespräch mit der BezirksRundSchau Perg (BRS) auf diese Gefahrenstelle direkt vor ihrem Haus aufmerksam. Immer wieder stürzen Fahrzeuge im Winter nach der Kreuzung bei der gefährlichen Kurve mehrere hundert Meter den Steilhang hinunter. Der Wunsch vom Anrainere und von Fahrzeuglenkern: Kreuzung und Kurve in die Geschwindigkeitsbeschränkung einbeziehen.
Lokalaugenschein fand statt
Bezirkshauptmann Werner Kreisl informierte, dass am 15. April 2024 ein Lokalaugenschein bei der Hinterleitner Kreuzung stattfand. „Es wurde festgelegt, die Einmündung des Güterwegs Oberebner (Hinterleitner Kreuzung) in die bestehende 50 km/h Beschränkung aufzunehmen. Damit ist die der Einmündung gegenüberliegende Hauptzufahrt zum gegenständlichen Objekt (Anmerkung der Redaktion: Haus Hinterleitner) indirekt quasi mit eingebunden. Eine weitere Ausdehnung, wie angeregt, ist rechtlich leider nicht möglich. Das Versetzen des Verkehrszeichens ist in Vorbereitung“, informiert Werner Kreisl.
Bei Hausausfahrten keine Geschwindigkeitsbeschränkungen
"Da es sich beim Objekt (Haus Hinterleitner, Anmerkung der BRS) um eine private Hausausfahrt handelt, gilt laut StVO die Fließverkehrsregel und kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach aktueller Rechtslage nicht verordent werden", informiert Bezirkshauptmann Werner Kreisl. Was in der Praxis heißt: Keine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Richtung St. Georgen am Walde Richtung Pabneukirchen. Auch wenn die Sicht bei der Haus- und Hofeinfahrt aus Richtung St. Georgen schlecht ist.





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