Klamschlucht-Anrainer: "Bogenpark verlegen"
Anrainer-Initiative will Klamschlucht-Parcours an anderer Stelle, Betreiber:
"Alles ist genehmigt".
KLAM, SAXEN (up). Schon vor seiner Eröffnung im Sommer sorgte der Bogenparcours in der Klamschlucht für Unmut bei einigen Saxner Anrainern – die BezirksRundschau berichtete.
Auch Monate später haben sich die Wogen nicht geglättet. Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Saxen präsentierten die zur Bürgerinitiative "Lebenswertes Leben in Au" zusammengeschlossenen Anrainer ihre Forderungen. "Insgesamt stand der Gemeinderat von Saxen den Anliegen wohlwollend gegenüber, konkret der Forderung nach einer sofortigen Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen, nach Information der Bürger von Saxen bezüglich Lage des Parcours mit Ersuchen um äußerste Vorsicht im Umkreis des Parcours und der sofortigen Abgrenzung und besseren Beschilderung auf Seite der Gemeinde Saxen", erklärt Anrainerin Barbara Ratzinger.
"Uns wurde eine Ratte gestohlen"
Außerdem will die Bürgerinitiative eine Verlegung des Parcours erreichen. "Wir wollen, dass Saxen mit Klam verhandelt, damit der Park an eine andere Stelle im Clam-Wald kommt", so Ratzinger. Für Hans Schalhas, Obmann des Bogensport-Vereins Klamschlucht, kommt eine Verlegung nicht in Frage. "Ich wüsste nicht, warum, da ja alles genehmigt ist. Ein neues Gelände müsste wieder genehmigt, umgewidmet werden. So eine Verlegung würde 50.000 bis 70.000 Euro kosten", meint der Perger. "Beim Standort bei der Sturmmühle gibt es Zimmer und Gastronomie. Ein Standort bei der Burg oben ist derzeit nicht interessant ohne Zimmer", so Schalhas. Schon etliche Male hatte er mit Vandalismus zu kämpfen. "Erst vor zirka drei Wochen wurde uns eine Ratte gestohlen, Ziel Nummer 30. Nach einer Anzeige bei der Polizei war sie schnell wieder da", so der Bogensport-Vereinsobmann. Unter anderem deshalb will er nun ungebetene Besucher klagen: "Beim Parcours handelt es sich um Privatgelände. Wer es ohne Erlaubnis betritt, muss mit einer Besitzstörungsklage rechnen. Denn erstens ist unbefugtes Betreten illegal und zweitens gefährlich." Er halte sich an alle Auflagen und Vorschriften. "Wenn jemandem die Sicherheitsauflagen nicht genug sind, kann er das Land klagen."
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