Schwertberg: Bürgermeisterin stark unter Druck geraten

Marianne Gusenbauer wird von Gemeindevertreterband-Geschäftsführer Michael Lindner in der Causa beraten. In Kürze erhält sie einen Feststellungsbescheid, den sie bekämpfen wird.
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  • hochgeladen von Michael Köck

SCHWERTBERG. Laut einer Stellungnahme des Landes von 2010 hat Ortschefin Marianne Gusenbauer-Jäger zu Unrecht den Bezug als Vollzeitbürgermeisterin erhalten. Sie kassierte von 2009 bis zu ihrer Hochzeit im Dezember 2012 neben der Vergütung für eine Vollzeitbürgermeisterin die Witwenrente. Laut Gemeinde-Bezügegesetz hätte sie nur Anspruch auf den nebenberuflichen Bezug, da laut Land OÖ die Witwenrente einen Versorgungsbezug darstellt.

Am 30. Jänner den Gemeinderat informiert
Schon hier gehen die juristischen Meinungen aber auseinander. Die Summe beläuft sich jedenfalls auf 108.000 Euro brutto. Am 30. Jänner 2013 informierte sie den Gemeinderat, weil Gerüchte aufgetreten waren. Die Gemeinde muss nun im Auftrag des Landes einen Feststellungsbescheid ausstellen und das Geld zurückfordern. „Ich habe selber durch Zufall davon erfahren, bin von mir aus aktiv geworden. Und erst jetzt gegen den Bescheid kann ich rechtlich vorgehen“, stellt Gusenbauer-Jäger klar. Und weiter: „Ich wollte meine Witwenpension ruhend stellen, das ist aber von Gesetz wegen nicht möglich. Ich will und kann nicht hauptberuflich Witwe sein. Eine Ungleichstellung und Diskriminierung, weil ich an einem politischen Vollzeitamt nicht teilnehmen dürfte. Das widerspräche dem Anti-Diskriminierungsgesetz, dem Gleichheitsgesetz und dem Arbeitsrecht“, sieht sich die Bürgermeisterin im Recht.

Rückendeckung von SP-Landtagschefin Gertraud Jahn
Rückendeckung erhält Gusenbauer-Jäger von SP-Landtagsklubchefin Gertraud Jahn: „Ihr geschieht aus meiner tiefsten Überzeugung Unrecht. Genau diesen Punkt haben wir bei der Bürgermeistergesetzesnovelle verhandelt. So eine Art von Diskriminierung kann nicht sein. Außerdem übt sie keinen Beruf mit Erwerbsaussicht aus.“ Michael Lindner, Geschäftsführer des SP-Gemeindevertreterverbands, ergänzt: „Wäre sie geschieden, hätte sie Anspruch, weil ein Unterhalt dem nicht entgegensteht.“ Ob es politisch klug war? „Es mag sein, dass man nachher schlauer ist. Ich bleibe dabei, dass ich nicht hauptberuflich Witwe bin und mir zutiefest Unrecht geschieht“, so Gusenbauer-Jäger.

VP: „Rasch aufklären“
Schwertbergs ÖVP-Parteichef Max Oberleitner übt Kritik: „Ihre Vorgehensweise war nicht richtig. Sie hätte vor drei Jahren handeln können und den Gemeinderat einbinden sollen. Wenn sie etwas zu Unrecht bezogen hat, hoffen wir, dass es so schnell wie möglich aufgeklärt wird und sie das Geld zurückzahlt. Gesetze sind zu befolgen. Das sollten Politiker wissen und ein Vorbild sein.“

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