Millionenschäden am Machland-Damm befürchtet
Zehn Biber dürfen getötet werden

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BAUMGARTENBERG, PERG. Zehn Biber dürfen beim Mettensdorfer Mühlbach, Baumgartenberg, mit Lebend-Fallen gefangen werden. Mehrmals am Tag werden die Fallen kontrolliert. Darüber wurde die BezirksRundschau von Bürgern aus dem Machland informiert. Nach Bekanntwerden eines Fangs ist das Tier innerhalb einer Stunde von einem Jäger mittels Kopf-oder Genickschuss zu töten. Ist innerhalb einer Stunde kein Jäger vor Ort, muss der Biber wieder frei gelassen werden. Die „Biber-Entnahme“ verordnete die Bezirkshauptmannschaft Perg Anfang Dezember 2019.
Im Sommer 2019 suchte die Machland-Damm GmbH um die Entnahme von Bibern im Bereich des Polders Mettendorf an. Die Biber-Aktivitäten werden im Damm-Bereich in Mettensdorf als sehr hoch eingestuft. Das Gewässer ist nur wenige Meter vom Damm entfernt. Eine Damm-Sicherheit könne deshalb nicht mehr gegeben werden. Sollten die Biber an dieser Stelle in Mettensdorf einen Schaden anrichten, wird von Schäden bis zu drei Millionen Euro ausgegangen. Langfristig sollen bauliche Alternativen zur „Biber-Entnahme“ gefunden werden. Werden Biber an einer Stelle ausgerottet, ist zu rechnen, dass nach mehreren Wochen oder Monate neue Biber-Populationen ansiedeln.
Noch kein Biber gefangen
Thomas Huber, Geschäftsführer der Machland-Damm GmbH, informiert auf Anfrage, dass die Biber-Entnahme bis Ende Februar 2020 befristet ist. Es konnte noch kein Tier gefangen werden. „Allerdings besteht der Verdacht, dass von uns unbekannter Seite versucht wird, einer Entnahme entgegen zu wirken. Zumindest wurde uns die Falle bereits einmal mutwillig ausgelöst und damit funktionsuntauglich gemacht“, so Huber.
Müssen die Biber getötet werden. Können diese gefangenen Biber nicht an anderer Stelle ausgesetzt werden?
Antwort vom Biber-Experten Johannes Moser, Bezirkshauptmannschaft Perg: Es gibt in OÖ keinen mir bekannten Ort wo man Biber sinnvoller Weise aussetzen könnte. Die für Biber geeigneten Bereiche sind weitgehend besiedelt. Da die Tiere streng territorial sind werden fremde Tiere keineswegs im Revier geduldet und aggressiv verbissen! Wenn man einen Biber also in ein fremdes Revier aussiedelt, tut man ihm nichts Gutes! Schon das natürliche Abwandern der Jungtiere im 3. Lebensjahr bedeutet nicht selten das Ende derselben, da sie das Durchwandern fremder Reviere nicht überleben!! Die Tiere in Gebieten auszusetzen wo sie aktuell keinen geeigneten Lebensraum haben ist ebenfalls nicht zielführende, da sie dort rasch abwandern müssten was wieder zu oben beschriebener Problematik führen würde. Zudem werden sie keinen Grundbesitzer finden, der einer Aussetzung auf seinem aktuell „biberfreien“ Flächen zustimmen würde! Dem entsprechend ist das Aussiedeln von Bibern auch in den internen Richtlinien des Landes nicht als Option angeführt! Die Antwort auf Ihre Frage lautet daher Nein eine Umsiedelung wurde nicht in Betracht gezogen!
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