Aufregung um Hochwasser-Verordnung im Greiner Gemeinderat

Beim Hochwasser 2013 wurden die bis heute ungeschützten Objekte in Grein schwer in Mitleidenschaft gezogen. | Foto: Zinterhof
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  • hochgeladen von Michael Köck

GREIN. Aufregung herrschte am vorigen Donnerstag im Stadtamt. Einige Bürger verließen die Gemeinderatssitzung sichtlich verärgert. Was war passiert? In der Donaustadt gibt es noch immer 17 vor Hochwasser ungeschützte Objekte. Diese sollen großteils abgesiedelt werden, erhalten dafür eine Ablöse. Der Gemeinderat segnete nun einstimmig die Schutzzonen-Verordnung des Landes ab. Diese ist Voraussetzung, um den betroffenen Bürgern Ablöseangebote unterbreiten zu können. Der Beschluss hat zur Folge, dass der Wohnraum in diesem Gebiet nicht vergrößert werden darf. "Ich weiß, dass nicht alle glücklich sind. Die Gemeinde kann die Schutzzone aber nicht ändern. Die Gemeinde muss den Flächenwidmungsplan beschließen, sonst kann es keine Ablöse geben", sagte Bürgermeister Rainer Barth (VP). Betroffene wie Walter Pfeiffer hofften bis zuletzt auf einen Objektschutz für ihr Hab und Gut, zeigten sich empört: "Wer nicht absiedelt, kann in dem Wohngebäude keinerlei bauliche Veränderungen mehr vornehmen. Das heißt, dass das Wohngebäude samt Grundstück enorm an Wert verliert." In Alkoven sei die Schutzzonen-Verordnung im Gemeinderat abgelehnt worden. "Die Gemeinde stellte dort einen Antrag an das Land, dass jene, die keinen Schutz haben, einen bekommen", so Pfeiffer. Jahrelang sei ihm ein Hochwasserschutz versprochen worden. Er kündigte an, nun den Volksanwalt einzuschalten. "Ich lasse prüfen, ob es in Ordnung geht, dass ich in meinem Vermögen eingeschränkt werde."

"80 Prozent warten auf Geld"

Stadtchef Barth: "Es ist ein schwieriges Thema, es gab Wünsche, dass der Schutz weitergezogen wird. Das können wir aber auch nicht beeinflussen. 80 Prozent warten dringend auf das Absiedlungsangebot." Stadtrat Lothar Pühringer (VP): "Es ist eine Besserung, auch wenn es nicht alle zu 100 Prozent zufriedenstellt." Man werde "lästig sein", damit Betroffene schnell zu ihrem Geld kommen. Das Finanzministerium zahlt.

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