500 Besucher bei Steuervorträgen im Bezirk

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BEZIRK (ulo). "Rund 500 Besucher nützten heuer unser Beratungs­service", zieht ÖAAB-Bezirksobmann Max Oberleitner Bilanz. Gemeinsam mit den Kammer­räten Sepp Scheuchenegger und Martin Gaisberger stand Oberleitner seit März in zehn Gemeinden des Bezirks, unter anderem in Allerheiligen, Baumgartenberg, Mauthausen, Naarn, Perg, Ried, St. Georgen/Gusen, St. Georgen/Walde, St. Nikola und Schwertberg, der Bevölkerung bei der Arbeitnehmer­veranlagung mit Rat und Tat zur Seite.

„Wer bei seiner Steuererklärung etwas zum Abschreiben vergessen hat, hat nach Erhalt seines Steuerbescheides bis zu vier Wochen Zeit, gegen den Bescheid zu berufen und kann noch einzelne Abschreibungen nachholen“, erklärt Oberleitner.
„Leider wird die Steuermaterie Jahr für Jahr immer umfangreicher und schwieriger für den Bürger zu durchschauen“, so Oberleitner. Bei den Vorträgen hat sich gezeigt, dass nach wie vor viele Familien, die ihre Arbeitnehmerveranlagung nicht Online durchführen, sehr häufig auf das L1k – Zusatzformular vergessen. Dieses Formular beinhaltet seit 2009 alle Abschreibmöglichkeiten für Kinder wie z.B. den Kinderabsetzbetrag, die Kinderbetreuungskosten, die auswärtige Berufsausbildung und Krankheitskosten.

Besonders interessant ist, dass alle Finanzämter mittlerweile auch die Kosten für den Musikschulunterricht bis zum zehnten Lebensjahr der Kinder als Kinderbetreuungskosten akzeptieren. Leider ist es zur Zeit den Familien nicht gestattet, dieses Formular für andere Jahre nachzureichen (ausgenommen das Jahr 2009, wo das neue L1k-Zusatzformular eingeführt wurde).
Bei allen anderen Fällen gibt es jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung zu stellen, und seine Steuererklärung im Nachhinein (bis zu 5 Jahre rückwirkend) zu „korrigieren“ . Dabei besteht jedoch kein Rechtsanspruch und das Finanzamt kommt dem Ansuchen auch nur in wirklich begründenden Fällen mit neuen Tatbestand nach.

ÖAAB-Bundesservicereferent Max Oberleitner möchte sich daher bei Finanzministerin Maria Fekter für die Familien einsetzen, dass sie das vergessene L1k-Zusatzformular in jedem Fall rückwirkend geltend machen und den Finanzämtern nachreichen dürfen.

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Foto: Cityfoto
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