Frist für Lehrlinge bis 30. Juni

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BEZIRK. Alle Lehrlingsförderungen hat ÖAAB-Landessekretär-Stellvertreter Max Oberleitner in einem neuen Infofolder zusammengefasst. "Neu ist, dass bei der Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge und Schüler automatisch nur mehr die anteiligen Kosten fürs neue Jugend-Ticket Netz ersetzt werden, wenn zumindest ein Teil des Ausbildungsweges mit öffentlichen Verkehrsmitteln befahren werden kann. Mein absoluter Tipp: Wer dem Antrag einen Zahlungsbeleg für´s Jugendticket beilegt, hat keinen Abzug fürs Jugendticket – dieser Hinweis steht leider nirgends, auch nicht auf dem Formular – ich bin daher bemüht, dass das Ministerium die Antragsformulare aktualisiert."

Neu sei außerdem, dass es gleichzeitig für jenen Teil des Weges, für den Lehrlingen oder Schülern keine Freifahrt zumutbar beziehungsweise möglich ist, 5 bis 7,30 Euro Zuschlag gewährt wird. "Achtung Berufsschüler: Für das Schuljahr 2012/13 können noch bis 30. Juni die Anträge um Fahrtenbeihilfe zur Berufsschule beziehungsweise für die Heimfahrt als Internatsschüler beantragt werden", so Oberleitner, der allen Hilfesuchenden gerne persönlich für Beratung zur Verfügung steht. Kontakt: oberleitner@ooe-oeaab.at

AUS DER BROSCHÜRE:

Fördertipps für den Arbeitsweg

FREIFAHRT (OÖVV Jugendticket-Netz)
Um 19,60 Euro können Lehrlinge gratis zur Arbeit fahren – sogar in andere Bundesländer oder zur Schule, wenn sie am gleichen Standort wie die Lehrstätte ist.
Für 40,40 Euro Aufpreis ist die Freifahrt ab 1. September ein Jahr lang jeder Zeit
(auch an Wochenenden und in den Ferien) auf allen Linien des OÖVV in Oberösterreich möglich.
Hinweis: Trotz dieses Tickets besteht Anspruch auf Fernpendler-, Heim-, Fahrtenbeihilfe
Nähere Info: www.ooevv.at

FAHRTENBEIHILFE (Formular Beih 94 / Finanzamt)
Wer am Arbeitsweg keine Öffis nützen kann, erhält für Wegstrecken von 2 bis 10
km 5,10 Euro pro Monat und darüber 7,30 Euro. Sind Öffis teils zumutbar, erhält
man dafür die anteiligen Kosten des Jugend-Tickets ersetzt. Für Reststrecken
ohne (geeignete) Öffi-Verbindung wird die Fahrtenbeihilfe zusätzlich um 5,10 Euro
(bis 10 km) und darüber um 7,30 Euro aufgestockt. Das Antragsformular (Beih 94)
ist beim Finanzamt fürs Arbeitsjahr 2013 bis spätestens 31.12.2014 abzugeben.
Tipp: Wer den Zahlungsbeleg des Jugendtickets ans Finanzamt übermittelt,
hat keinen Abzug!

PENDLERZUSCHUSS (Arbeitnehmerveranlagung)
Bei der Arbeitnehmerveranlagung erhalten Lehrlinge vom Finanzamt bis zu
110 Euro Steuerguthaben und als Pendler zusätzlich bis zu 141 bzw. 290 Euro
(ab 2013). Die Antragstellung ist 5 Jahre rückwirkend möglich, entweder online
www.bmf.gv.at oder mittels L1-Formular.
Für den Pendlerzuschuss muss man
die Kriterien der Pendlerpauschale erfüllen. Wenn man keine Lohnsteuer zahlt,
kriegt man nur Teile der Pendlerpauschale vergütet. Am L1 Formular sind dabei
unter Punkt 718 folgende Beträge auszufüllen: Verkehren auf mehr als die Hälfte
des Arbeitsweges keine Öffis, dann gebühren ab 2 km Arbeitsweg 31 Euro/Monat
oder bei über 20km 123 Euro/Monat. Sind Öffis zumutbar, dann stehen erst
ab 20km Arbeitsweg 58 Euro/Monat als Pendlerpauschale zu.

FERNPENDLERBEIHILFE (Land OÖ)
Wer weiter als 25km zur Arbeit oder Berufsschule pendelt, erhält als Tages- oder
Wochenpendler vom Land OÖ. eine Fernpendlerbeihilfe. Diese beträgt ab 25km
Ausbildungsweg 160 Euro, ab 50km 225 Euro und ab 75 km 309 Euro pro Jahr. Mit
dem Jugendticket-Netz gibt es keinen ÖKO-Bonus. Für einzelne Monate sind die
jeweiligen Beträge durch 12 zu dividieren. Für 2013 endet die Antragsfrist mit
31.12.2014. Nähere Info: www.land-oberoesterreich.gv.at

Fördertipps für Berufsschüler

INTERNATSZUSCHUSS (vom Arbeitgeber)
Die Kosten fürs Internat sind vom Lehrling zu tragen. Ist die Lehrlingsentschädigung
während der Berufsschulzeit niedriger als die Internatskosten,
muss der Betrieb die Differenz ersetzen. Manche Kollektivverträge sehen sogar
die gänzliche Übernahme der Internatskosten durch den Betrieb vor.

SCHUL- UND HEIMFAHRTBEIHILFE (Beih 85 / Finanzamt)
Wer mehr als 2km am Weg zur Berufsschule keine Öffis nützen kann, erhält eine
Schulfahrtbeihilfe. Für Internatsschüler (oder bei einem Zweitwohnsitz) gibt es
auch zusätzlich eine Heimfahrtbehilfe. Dabei werden nur mehr die anteiligen Kosten
für´s Jugend-Ticket Netz (40,40 Euro) ersetzt. Für Reststrecken ohne (geeignete)
Öffi-Verbindungen gibt es von 2 bis 10 km eine monatliche Aufstockung um
5 Euro bzw. darüber um 19 Euro. Der Antrag fürs Schuljahr 2013/14 ist beim Finanzamt bis spätestens 30. Juni 2015 zu stellen.
Tipp: Ist die Benützung von Öffis auf dem gesamten Schulweg unzumutbar
bzw. unmöglich, gibt es je nach Entfernung zwischen 19 bis 58 Euro im Monat

FERNPENDLERBEIHILFE (Land OÖ)
Siehe oben.

BERUFSSCHULE STEUERLICH ABSETZBAR
Wenn Lehrlinge in einem Internat wohnen, oder bei täglicher Heimkehr mit Öffis
über eine Stunde zur Berufsschule (von Zentrum zu Zentrum) fahren, kann ein
Elternteil die auswärtige Berufsausbildung mit 110 Euro Pauschale pro Monat
(jedes angefangene Monat zählt) als außergewöhnliche Belastung bei der
Arbeitnehmerveranlagung (L1k-Formular beim Finanzamt) steuerlich absetzen.

AMS-Beihilfen

ENTFERNUNGSBEIHILFE / ÜBERSIEDLUNGSBEIHILFE
Das AMS gewährt Jugendlichen eine Beihilfe, wenn sie keinen Lehrplatz finden
und als jobsuchend gemeldet sind. Voraussetzung ist in jedem Fall ein persönliches
Beratungsgespräch beim AMS.
• Wer eine entfernte Lehrstelle annimmt, erhält für die gesamte Lehrzeit monatlich
bis zu 264 Euro Entfernungsbeihilfe. Gefördert werden Fahrt- und/oder
Unterkunftskosten abzüglich 67 Euro Selbstbehalt.
• Wer für eine Lehrstelle übersiedeln muss, erhält sogar bis zu 4.632 Euro Übersiedlungs-Beihilfe.

ÜBERBETRIEBLICHE LEHRAUSBILDUNG
Wer trotz aller Bemühungen keine Lehrstelle in einem Betrieb findet, kann mit
Hilfe des AMS eine überbetriebliche Lehrausbildung beginnen. Im ersten und
zweiten Lehrjahr erhält man dabei eine Ausbildungsbeihilfe von 270 Euro netto
und ab dem 3. Lehrjahr 600 Euro netto im Monat. Die restlichen Kosten werden
vom AMS getragen. Für benachteiligte Jugendliche gibt es die Sonderform der
„Integrativen Berufsausbildung“, im Rahmen derer sie entweder durch Verlängerung
der Ausbildungszeit zum Lehrabschluss gelangen oder in der kürzeren
Variante nur Teilqualifikationen aus einem Lehrberuf erwerben.

Bildungsförderungen

GRATIS LEHRLINGS-COACHING
Wer im Job, in der Berufsschule, beim Lehrabschluss oder mit den Eltern Probleme
hat, kann sich kostenlos von professionellen Coaches helfen lassen. Nähere
Infos dazu bei der Wirtschaftskammer OÖ, Tel.: 05 90 909-2010 oder E-Mail:
lehre.foerdern@wkooe.at

AUSLANDSPRAKTIKA
Lehrlinge erhalten dafür eine wöchentliche Pauschale, die länderabhängig ist.
Sprachkurse, im Zusammenhang mit dem Praktikum, werden zusätzlich gefördert.
In den meisten Fällen deckt die Förderung nicht die Gesamtkosten des Praktikums
ab. Bei einem drei- bis fünfwöchigen Aufenthalt ist mit einem Selbstbehalt
zwischen 200 bis 650 Euro zu rechnen.
Nähere Infos beim IFA -Internationaler Fachkräfteaustausch, Tel.: 01 5451671-
32 oder E-Mail: info@ifa.or.at

VORBEREITUNGSKURS AUF LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG
Wer sich ab 1. September 2013 mit speziellen Fachkursen auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet, erhält vom Bund 100 Prozent der Kurskosten (max. 250 Euro) ersetzt. Der Förderantrag inklusive Beilagen muss spätestens 3 Monate nach Kursende beim Förderreferat der WKOÖ einlangen. E-Mail:
lehre.foerdern@wkooe.at

KOSTENFREIER WIEDERHOLTER ANTRITT ZUR LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG
Lehrlinge, die ein zweites oder drittes Mal zur Lehrabschlussprüfung antreten
müssen, brauchen diese Wiederholungsprüfungen (derzeit 94 Euro pro Prüfung
zuzüglich Materialkosten) nicht mehr bezahlen. Die Zahlungsbefreiung gilt vorläufig
bis 31. Dezember 2015.

BILDUNGSKONTO – LAND OÖ.
Lehrlinge, die in OÖ. wohnen und neben ihrer Lehre noch weitere berufsbezogene
Kurse absolvieren (z.B. WIFI, BFI, VHS), erhalten vom Land OÖ. 50 Prozent der
Kurskosten ersetzt, d.h. bei allgemeinen Kursen bis zu 900 Euro, bei speziellen
Abschlüssen bis zu 1.800 Euro. Anträge sind binnen 6 Monate nach Kursende
beim Land OÖ., Direktion Bildung und Gesellschaft Bahnhofplatz 1, 4021 Linz zu
stellen. Nähere Info, Tel. 0732/7720-14900 oder E-Mail:bildungskonto@ooe.gv.at

LEHRE MIT MATURA

Dieses kostenlose Fördermodell kann von allen Lehrlingen genutzt werden.
Mindestens eine der vier Teilprüfungen ist während der Lehrzeit, die letzte Teilprüfung frühestens mit dem 19. Lebensjahr und spätestens 5 Jahre nach Lehrabschluss abzulegen. Alle Infos dazu auf www.ooe-lehre-mit-matura.at

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