ÖGB Perg informiert
Für Arbeitnehmer: Antworten auf wichtige Fragen zur Impfung

Klaus Pachner, ÖGB Regionalsekretär | Foto: ÖGB
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Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) Perg berät Arbeitnehmer, die kurz vor der Corona-Impfung stehen.

PERG. Nach und nach bekommen Impfwillige ihre Termine. Aus arbeitsrechtlicher Perspektive stellen sich einige Fragen: Wie ist das, wenn ich während der Arbeitszeit impfen gehe? Zählen mögliche Nebenwirkungen als Krankenstand? Und was wäre, wenn ich mich nicht impfen lassen möchte? ÖGB-Regionalsekretär Klaus Pachner beantwortet die wesentlichsten Fragen.

Ist Impfen während der Arbeitszeit möglich? Werde ich freigestellt oder muss ich mir freinehmen?

Pachner: Wenn du dir den Impftermin nicht frei aussuchen kannst, sondern dir ein Termin zugeteilt wird, der innerhalb deiner Arbeitszeit liegt, ist die Impfung eine Dienstverhinderung (das heißt, du bekommst deinen Lohn bzw. dein Gehalt für diese Zeit weiterbezahlt) wie etwa auch ein Arztbesuch. Dasselbe gilt auch für die Wegzeit hin und zurück. Diese Regelung gilt auch, wenn du in Kurzarbeit bist.

Was ist, wenn ich mir den Termin selbst aussuchen kann?

Dann hast du die Möglichkeit, deinen Termin auch außerhalb der Arbeitszeit zu legen und hättest somit keinen Dienstverhinderungsgrund. Aber: Wenn es sonst keine Termine außerhalb der Dienstzeit gibt beziehungsweise diese zu einer deutlichen Verzögerung des Impfschutzes führen würden, dann gilt dasselbe wie oben.

Wie lange vorher muss ich dem Arbeitgeber Bescheid geben?

Sobald du den Termin kennst, solltest du deinem Arbeitgeber Bescheid sagen.

Kann mich mein Arbeitgeber zur Impfung zwingen?

Nein, dein Arbeitgeber kann dich nicht zwingen.

Kann mich mein Arbeitgeber nach der Impfung zwingen, wieder ins Büro zu kommen und kein Homeoffice mehr erlauben?

Das ist eine Frage, zu der es verschiedene Erfahrungswerte aus der Praxis gibt. Rechtlich betrachtet ist Homeoffice immer Vereinbarungssache, daher kommt es auf die Vereinbarung an, ob der Arbeitgeber auch ohne besonderen Grund davon zurücktreten kann. Für Personen, die sich auf Grund eines Attestes, welches die Zugehörigkeit zur Risikogruppe bescheinigt, im Homeoffice sind, gilt diese Möglichkeit jedenfalls noch bis 31. Mai 2021, auch dann, wenn bereits Impfschutz vorliegt.

Wenn ich Impfreaktionen bekomme, kann ich dann in den Krankenstand gehen?

Ja, natürlich kannst du dich krankschreiben lassen, solltest du Impfreaktionen haben.

Kann ich gekündigt werden, wenn ich mich nicht impfen lasse?

Kündigungen brauchen rechtlich keinen Grund. Du kannst immer gekündigt werden. Einen Entlassungsgrund wird eine Verweigerung der Impfung aber nicht darstellen.

Für weiteren Fragen und Beratungen rund um Corona und den Job stehen die Website www.jobundcorona.at und die Experten im ÖGB-Regionalsekretariat (Tel.: 07262 53672 oder E-Mail: perg@oegb.at) zur Verfügung.

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