Mehr Geld am Lehrlings-Konto

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BEZIRK. Mit Beihilfen und Förderungen können Lehrlinge ihr Konto aufbessern. Der Öaab wird sich ab Herbst wieder im Bezirk Perg verstärkt der Lehrlingsberatung widmen. Experte dafür ist Öaab-Bezirksobmann Max Oberleitner, der mit Servicereferent Martin Gaisberger zusammenarbeiten wird.

Fördertipps für den Arbeitsweg

Freifahrt (OÖVV Jugendticket-Netz)

Um 19,60 Euro können Lehrlinge gratis zur Arbeit fahren – sogar in andere Bundesländer oder zur Schule, wenn sie am gleichen Standort wie die Lehrstätte ist. Für 40,40 Euro Aufpreis ist die Freifahrt ab 1. September ein Jahr lang jeder Zeit (auch an Wochenenden und in den Ferien) auf allen Linien des OÖVV in Oberösterreich möglich. Hinweis: Trotz Tickets besteht Anspruch auf Fernpendler-, Heim-, Fahrtenbeihilfe!

Fahrtenbeihilfe (Formular Beih 94 / Finanzamt)

Wer am Arbeitsweg keine Öffis nützen kann, erhält für Wegstrecken von 2 bis 10 km 5,10 Euro pro Monat und darüber 7,30 Euro. Sind Öffis teils zumutbar, erhält man dafür die anteiligen Kosten des Jugend-Tickets ersetzt. Für Reststrecken ohne (geeignete) Öffi-Verbindung wird die Fahrtenbeihilfe zusätzlich um 5,10 Euro (bis 10
km) und darüber um 7,30 Euro aufgestockt. Das Antragsformular (Beih 94) ist beim
Finanzamt fürs Arbeitsjahr 2015 bis spätestens 31.12.2016 abzugeben.
ÖAAB-Tipp: Wer den Zahlungsbeleg des Jugendtickets ans Finanzamt übermittelt,
hat keinen Abzug!

Pendlerzuschuss (Arbeitnehmerveranlagung)

Bei der Arbeitnehmerveranlagung erhalten Lehrlinge vom Finanzamt bis zu 110 Euro
Steuerguthaben und als Pendler erhöhte Negativsteuer von 450 Euro (2015) und 500 Euro fürs Arbeitsjahr 2016. Dabei werden für das heurige Arbeitsjahr 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge rückvergütet, für 2015 (20 Prozent) und früher nur 10 Prozent.

Die Antragstellung ist 5 Jahre rückwirkend möglich, entweder online www.bmf.gv.at oder mittels L1-Formular. Für den Pendlerzuschuss muss man die Kriterien der Pendlerpauschale erfüllen. Wenn man keine Lohnsteuer zahlt, bekommt man nur Teile der Pendlerpauschale vergütet.
Am L1 Formular sind dabei unter Punkt 718 folgende Beträge auszufüllen: Verkehren
auf mehr als die Hälfte des Arbeitsweges keine Öffis, dann gebühren ab 2 km Arbeitsweg 31 Euro/Monat oder bei über 20km 123 Euro/Monat. Sind Öffis zumutbar, dann stehen erst ab 20km Arbeitsweg 58 Euro/Monat als Pendlerpauschale zu.
Die korrekten Beträge sind mittels Pendlerrechner zu eruieren.

Fernpendlerbeihilfe (Land OÖ)

Wer weiter als 25km zur Arbeit oder Berufsschule pendelt, erhält als Tages- oder
Wochenpendler vom Land OÖ. eine Fernpendlerbeihilfe. Diese beträgt ab 25km Ausbildungsweg 160 Euro, ab 50km 225 Euro und ab 75 km 309 Euro pro Jahr. Mit dem Jugendticket-Netz gibt es keinen ÖKO-Bonus. Für einzelne Monate sind die jeweiligen Beträge durch 12 zu dividieren. Für 2015 endet die Antragsfrist mit 31.12.2016.

Fördertipps für Berufsschüler

Internatszuschuss (vom Arbeitgeber)

Die Kosten fürs Internat sind vom Lehrling zu tragen. Ist die Lehrlingsentschädigung
während der Berufsschulzeit niedriger als die Internatskosten, muss der Betrieb die
Differenz ersetzen. Manche Kollektivverträge sehen sogar die gänzliche Übernahme
der Internatskosten durch den Betrieb vor.

Schul- und Heimfahrtbeihilfe (Beih 85 / Finanzamt)

Wer mehr als 2km am Weg zur Berufsschule keine Öffis nützen kann, erhält eine
Schulfahrtbeihilfe. Für Internatsschüler (oder bei einem Zweitwohnsitz) gibt es
auch zusätzlich eine Heimfahrtbehilfe. Dabei werden nur mehr die anteiligen Kosten
für´s Jugend-Ticket Netz (40,40 Euro) ersetzt. Für Reststrecken ohne (geeignete)
Öffi-Verbindungen gibt es von 2 bis 10 km eine monatliche Aufstockung um 5 Euro
bzw. darüber um 19 Euro. Der Antrag fürs Schuljahr 2015/16 ist beim Finanzamt bis
spätestens 30. Juni 2017 zu stellen.
ÖAAB-Tipp: Ist die Benützung von Öffis auf dem gesamten Schulweg unzumutbar
bzw. unmöglich, gibt es je nach Entfernung zwischen 19 bis 58 Euro im Monat!!!

Fernpendlerbeihilfe (Land OÖ)

Die Förderung beginnt ab 25km Ausbildungsweg (siehe Seitenanfang).

Berufsschule steuerlich absetzbar

Wenn Lehrlinge in einem Internat wohnen, oder bei täglicher Heimkehr mit Öffis über
eine Stunde zur Berufsschule (von Zentrum zu Zentrum) fahren, kann ein Elternteil
die auswärtige Berufsausbildung mit 110 Euro Pauschale pro Monat (jedes angefangene Monat zählt) als außergewöhnliche Belastung bei der Arbeitnehmerveranlagung (L1k-Formular beim Finanzamt) steuerlich absetzen.

AMS-Beihilfen – schon vor Lehrbeginn zu klären!!!
Entfernungsbeihilfe/Übersiedlungsbeihilfe

Das AMS gewährt Jugendlichen eine Beihilfe, wenn sie keinen Lehrplatz finden und
als jobsuchend gemeldet sind. Voraussetzung ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch beim AMS.
»» Wer eine entfernte Lehrstelle annimmt, erhält für die gesamte Lehrzeit monatlich
bis zu 264 Euro Entfernungsbeihilfe. Gefördert werden Fahrt- und/oder
Unterkunftskosten abzüglich 67 Euro Selbstbehalt.
»» Wer für eine Lehrstelle übersiedeln muss, erhält sogar bis zu 4.632 Euro Übersiedlungs-Beihilfe.

Überbetriebliche Lehrausbildung

Wer trotz aller Bemühungen keine Lehrstelle in einem Betrieb findet, kann mit Hilfe
des AMS eine überbetriebliche Lehrausbildung beginnen. Im ersten und zweiten
Lehrjahr erhält man dabei eine Ausbildungsbeihilfe von 270 Euro netto und ab dem 3.
Lehrjahr 600 Euro netto im Monat. Die restlichen Kosten werden vom AMS getragen.
Für benachteiligte Jugendliche gibt es die Sonderform der „Integrativen Berufsausbildung“, im Rahmen derer Sie entweder durch Verlängerung der Ausbildungszeit zum Lehrabschluss gelangen oder in der kürzeren Variante nur Teilqualifikationen aus einem Lehrberuf erwerben.

Bildungsförderungen
Gratis Lehrlings-Coaching

Wer im Job, in der Berufsschule, beim Lehrabschluss oder mit den Eltern Probleme
hat, kann sich kostenlos von professionellen Coaches helfen lassen.
Nähere Info: Wirtschaftskammer OÖ, Tel. 05 90 909-2010, Hotline: 0732/66 28 51 - 0 6

Auslandspraktika

Lehrlinge erhalten dafür eine wöchentliche Pauschale, die länderabhängig ist.
Sprachkurse, im Zusammenhang mit dem Praktikum, werden zusätzlich gefördert.
In den meisten Fällen deckt die Förderung nicht die Gesamtkosten des Praktikums
ab. Bei einem drei- bis fünfwöchigen Aufenthalt ist mit einem Selbstbehalt zwischen
200 bis 650 Euro zu rechnen. Nähere Info: IFA -Internationaler Fachkräfteaustausch, Tel: 01 5451671-32 Mail: info@ifa.or.at

Vorbereitungskurs auf Lehrabschlussprüfung (LAP)

Wer sich mit speziellen Fachkursen auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet, erhält
vom Bund 100 Prozent der Kurskosten (max. 250 Euro) ersetzt. Der Förderantrag
inklusive Beilagen muss spätestens 3 Monate nach Kursende beim Förderreferat der
WKOÖ einlangen.
Kontakt: E-Mail: lehre.foerdern@wkooe.at

Kostenfreier wiederholter Antritt zur LAP

Lehrlinge, die ein zweites oder drittes Mal zur Lehrabschlussprüfung antreten müssen, brauchen diese Wiederholungsprüfungen (derzeit 99 Euro pro Prüfung zuzüglich Materialkosten) nicht mehr bezahlen.

Bildungskonto – Land OÖ

Lehrlinge, die in OÖ. wohnen und neben ihrer Lehre noch weitere berufsbezogene
Kurse absolvieren (z.B. WIFI, BFI, VHS), erhalten vom Land OÖ. 50 Prozent der
Kurskosten ersetzt, d.h. bei allgemeinen Kursen bis zu 1.000 Euro, bei speziellen
Abschlüssen bis zu 2.000 Euro. Anträge sind binnen 6 Monate nach Kursende beim
Land OÖ., Direktion Bildung und Gesellschaft Bahnhofplatz 1, 4021 Linz zu stellen.
Nähere Info: Tel. 0732/7720-14900, E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at

Lehre mit Matura

Dieses kostenlose Fördermodell kann von allen Lehrlingen genutzt werden. Mindestens eine der vier Teilprüfungen ist während der Lehrzeit, die letzte Teilprüfung frühestens mit dem 19. Lebensjahr und spätestens 5 Jahre nach Lehrabschluss abzulegen.

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